Artikel 6 VO (EG) 2008/181
Konsultationen
Die Kommission holt bei Fragen, die mit kapazitätsbezogenen Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft und Änderungen dieser Verordnung in Zusammenhang stehen, die Stellungnahme einer Gruppe ein, die aus Sachverständigen der Binnenschifffahrtsverbände der Gemeinschaft und der beteiligten Mitgliedstaaten besteht. Diese Gruppe wird als „Sachverständigengruppe — Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazität und der Förderung der Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft” bezeichnet.
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