Artikel 1 VO (EG) 2008/202
Artikel 28 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- a)
- das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen,
- 2.
-
Folgender Buchstabe j wird angefügt:
- j)
- das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.
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