Artikel 1 VO (EG) 2008/202

Artikel 28 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird wie folgt geändert:

1.
Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen,

2.
Folgender Buchstabe j wird angefügt:

j)
das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.

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