Präambel VO (EG) 2008/229

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 181a Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates(2) werden mit allen westlichen Balkanstaaten Partnerschaften gegründet.
(2)
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Brüssel im Dezember 2005 beschlossen, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Hinblick auf den Beitritt den Status eines Kandidatenlandes zu verleihen.
(3)
Es ist daher angezeigt, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt in einer Europäischen Partnerschaft fortan in einer Beitrittspartnerschaft vollziehen und die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 entsprechend geändert wird.
(4)
Die Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro wurde aufgelöst. Die Verordnung sollte daher entsprechend geändert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Serbien und Montenegro nun zwei unabhängige Staaten sind.
(5)
Die Verordnung betrifft sowohl Beitrittspartnerschaften als auch Europäische Partnerschaften. Aus diesem Grund muss der gesamte Text berücksichtigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Stellungnahme vom 15. Januar 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)

ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).

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