Einziger Artikel VO (EG) 2008/237

Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von festen Düngemitteln mit einem Ammoniumnitratgehalt von mehr als 80 GHT mit Ursprung in der Ukraine, die unter den KN-Codes 31023090, 31024090, ex31022900, ex31026000, ex31029000, ex31051000, ex31052010, ex31055100, ex31055900 und ex31059091 eingereiht werden, wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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