Artikel 1 VO (EG) 2008/240

Der Antidumpingzoll auf Einfuhren von Harnstoff, auch in wässriger Lösung, mit Ursprung in Belarus, Kroatien, Libyen und der Ukraine, der unter den KN-Codes 31021010 und 31021090 eingereiht wird, wird aufgehoben; das diesbezügliche Verfahren wird eingestellt.

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