Artikel 1 VO (EG) 2008/259

Inhalt der Veröffentlichung

(1) Die Veröffentlichung gemäß Artikel 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 enthält die folgenden Informationen über Empfänger, die juristische Personen sind:

a)
bei natürlichen Personen Vorname und Nachname;
b)
den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern die Empfänger juristische Personen sind, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen;
c)
den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern die Empfänger Vereinigungen juristischer Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind;
d)
die Gemeinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw. der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;
e)
für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, nachstehend „EGFL” , den Betrag der Direktzahlungen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, die der Empfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
f)
für den EGFL außerdem den Betrag aller nicht unter Buchstabe e genannten Zahlungen, die der Empfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
g)
für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, nachstehend „ELER” , den Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel, die der Empfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat; hierzu gehören der Betrag der Gemeinschaftsbeteiligung und der Betrag der nationalen öffentlichen Mittel;
h)
die Summe der unter den Buchstaben e, f und g genannten Beträge, die der Empfänger in dem betreffenden Haushaltsjahr erhalten hat;
i)
die betreffende Währung.

(2) Bei juristischen Personen können die Mitgliedstaaten neben den in Absatz 1 genannten Informationen noch weitere Informationen veröffentlichen.

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