Artikel 1 VO (EG) 2008/273

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Mit dieser Verordnung werden bestimmte Referenzmethoden für die chemische, physikalische und mikrobiologische Analyse und für die sensorische Prüfung von Milch und Milcherzeugnissen gemäß den Regelungen im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 festgelegten gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse erlassen und Regelungen für die Anwendung dieser Methoden beschrieben.

(2) Anhang I dieser Verordnung enthält eine Liste der Referenzmethoden, die bei den in Absatz 1 genannten Analysen anzuwenden sind.

(3) Die Kommission bringt die genannte Liste mindestens einmal jährlich nach dem Verfahren des Artikels 42 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 auf den neusten Stand.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.