Artikel 12 VO (EG) 2008/282
Konformitätserklärung und Dokumentation
(1) Die Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff enthält neben den in Artikel 9 der Richtlinie 2002/72/EG geforderten Angaben auch die in Anhang I Teil A der vorliegenden Verordnung genannten Angaben.
(2) Die Konformitätserklärung für recycelten Kunststoff enthält neben den in Artikel 9 der Richtlinie 2002/72/EG geforderten Angaben auch die in Anhang I Teil B der vorliegenden Verordnung genannten Angaben.
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