Artikel 1 VO (EG) 2008/295

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen in der Gemeinschaft geschaffen.

Zweck der Erstellung der Statistiken ist insbesondere die Analyse

a)
der Struktur und der Entwicklung der Tätigkeiten der Unternehmen,
b)
der eingesetzten Produktionsfaktoren sowie sonstiger Elemente zur Messung von Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Unternehmen,
c)
der Entwicklung von Unternehmen und Märkten auf regionaler, nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene,
d)
der Unternehmenspolitik,
e)
kleiner und mittlerer Unternehmen, und
f)
spezifischer Unternehmensmerkmale im Zusammenhang mit besonderen Tätigkeitsaufgliederungen.

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