Artikel 14 VO (EG) 2008/295

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird aufgehoben. Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 wird ebenfalls aufgehoben.

(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten ab dem Berichtsjahr 2008 als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle im Anhang XI zu lesen. Die Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 gelten weiterhin in Bezug auf die Erhebung, Erstellung und Übermittlung von Daten für die Berichtsjahre bis einschließlich 2007.

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