ANHANG VI VO (EG) 2008/295
EINZELMODUL FÜR DIE STRUKTURSTATISTIK DER KREDITINSTITUTE
ABSCHNITT 1
Ziel dieses Anhangs ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung von Gemeinschaftsstatistiken über Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung des Sektors der Kreditinstitute. Zu diesem Modul gehört eine detaillierte Liste der Merkmale, über die Statistiken zu erstellen sind, um die Kenntnis der nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Entwicklungen des Sektors Kreditinstitute zu verbessern.ABSCHNITT 2
Die zu erstellenden Statistiken beziehen sich auf die in Artikel 1 Buchstaben a, b und c bezeichneten Bereiche, insbesondere auf:- —
die detaillierte Analyse von Struktur, Tätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistung der Kreditinstitute,
- —
die Entwicklung und Verteilung des gesamten Geschäfts und des Geschäfts nach Produkten, die internationalen Aktivitäten, die Beschäftigung, das Eigenkapital sowie auf andere Aktiva und Passiva.
ABSCHNITT 3
- 1.
- Die Statistiken werden für die unter die Klassen 64.19 und 64.92 der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten von Kreditinstituten erstellt.
- 2.
- Die Statistiken sind für die Tätigkeiten aller Kreditinstitute (mit Ausnahme der Zentralbanken) zu erstellen, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten(1) erfasst werden.
- 3.
- Die Zweigniederlassungen der in Artikel 38 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung)(2) bezeichneten Kreditinstitute, deren Tätigkeit unter die Klassen 64.19 und 64.92 der NACE Rev. 2 fällt, werden den in Nummer 2 genannten Kreditinstituten gleichgestellt.
ABSCHNITT 4
Die Merkmale sind nachstehend aufgeführt. Die kursiv geschriebenen Merkmale sind auch in den Listen des in Anhang I festgelegten gemeinsamen Moduls enthalten. In den Fällen, in denen die Merkmale direkt aus den Jahresabschlüssen abgeleitet werden, werden die Geschäftsjahre, die innerhalb eines Berichtsjahres enden, diesem Berichtsjahr gleichgestellt. Die Liste enthält:- a)
- die in Artikel 4 der Richtlinie 86/635/EWG aufgeführten Merkmale: Aktiva: Posten 4; Passiva: Posten 2 a + 2 b als Aggregat, Posten 7 + 8 + 9 + 10 + 11 + 12 + 13 + 14 als Aggregat;
- b)
- die in Artikel 27 der Richtlinie 86/635/EWG aufgeführten Merkmale: Posten 2, Posten 3 a + 3 b + 3 c als Aggregat, Posten 3 a, Posten 4, Posten 5, Posten 6, Posten 7, Posten 8 a + 8 b als Aggregat, Posten 8 b, Posten 10, Posten 11 + 12 als Aggregat, Posten 9 + 13 + 14 als Aggregat, Posten 15 + 16 als Aggregat, Posten 19, Posten 15 + 20 + 22 als Aggregat, Posten 23;
- c)
- die folgenden zusätzlichen Merkmale:
Strukturelle DatenCode Bezeichnung Anmerkungen 11 11 0 Zahl der Unternehmen 11 11 1 Zahl der Unternehmen nach der Rechtsform 11 11 4 Zahl der Unternehmen nach dem Sitz der Muttergesellschaft 11 11 6 Zahl der Unternehmen nach Größenklassen der Bilanzsumme 11 11 7 Zahl der Unternehmen nach Kategorien von Kreditinstituten 11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten 11 41 1 Gesamtzahl der Zweigniederlassungen nach Standort in Nicht-EWR-Ländern Rechnungslegungsdaten: Gewinn- und Verlustrechnung11 51 0 Gesamtzahl der dem Finanzsektor angehörenden Tochterunternehmen nach Standort in anderen Ländern 42 11 0 Zinserträge und ähnliche Erträge 42 11 1 Zinserträge und ähnliche Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren 42 12 1 Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen für begebene Schuldverschreibungen 12 12 0 Produktionswert 13 11 0 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt 13 31 0 Personalaufwendungen 12 14 0 Bruttowertschöpfung zu Basispreisen Übermittlung freigestellt 12 15 0 Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten Rechnungslegungsdaten: Bilanz15 11 0 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen 43 30 0 Bilanzsumme (KI) 43 31 0 Bilanzsumme nach dem Sitz der Muttergesellschaft Daten nach Produkten43 32 0 Bilanzsumme nach der Rechtsform 44 11 0 Zinserträge und ähnliche Erträge nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt 44 12 0 Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt 44 13 0 Provisionserträge nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt Daten zum Binnenmarkt und zur Internationalisierung44 14 0 Provisionsaufwendungen nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt 45 11 0 Geografische Aufgliederung der Gesamtzahl der EWR-Zweigniederlassungen 45 21 0 Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge 45 22 0 Geografische Aufgliederung der Bilanzsumme 45 31 0 Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in anderen EWR-Ländern) Übermittlung freigestellt 45 41 0 Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund von Zweigniederlassungen (in Ländern außerhalb des EWR) Übermittlung freigestellt Daten zur Beschäftigung45 42 0 Geografische Aufgliederung der Zinserträge und ähnlichen Erträge aufgrund des freien Dienstleistungsverkehrs (in Ländern außerhalb des EWR) Übermittlung freigestellt 16 11 0 Zahl der Beschäftigten 16 11 1 Zahl der Beschäftigten nach Kategorien von Kreditinstituten 16 11 2 Zahl der weiblichen Beschäftigten 16 13 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger 16 13 6 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfängerinnen Sonstige Daten16 14 0 Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten 47 11 0 Zahl der Konten nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt 47 12 0 Zahl der Forderungen an Kunden nach CPA-(Unter-)Kategorien Übermittlung freigestellt 47 13 0 Zahl der Bankautomaten von Kreditinstituten - d)
- Merkmale, für die mehrjährliche Regionalstatistiken zu erstellen sind:
Strukturelle DatenCode Bezeichnung Anmerkungen Buchführungsdaten11 21 0 Zahl der örtlichen Einheiten Daten zur Beschäftigung13 32 0 Löhne und Gehälter Übermittlung freigestellt 16 11 0 Zahl der Beschäftigten
ABSCHNITT 5
Das erste Bezugsjahr, für das Statistiken für die in Abschnitt 4 aufgeführten Merkmale erstellt werden, ist das Kalenderjahr 2008.ABSCHNITT 6
- 1.
- Die Ergebnisse werden bis zu den folgenden Klassen der NACE Rev. 2 gesondert aufgegliedert: 64.19 und 64.92.
- 2.
- Die Ergebnisse der regionalen Statistiken werden bis zur vierstelligen Ebene der NACE Rev. 2 (Klassen) und bis zur Ebene 1 der NUTS aufgegliedert.
ABSCHNITT 7
Die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse wird nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festgelegt und beträgt höchstens zehn Monate ab dem Ablauf des Berichtsjahres.ABSCHNITT 8
Die Kommission unterrichtet den mit dem Beschluss 2006/856/EG des Rates(3) eingerichteten Ausschuss für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken über die Einführung dieses Moduls und über alle Maßnahmen zur Anpassung an wirtschaftliche und technische Entwicklungen in Bezug auf die Erhebung und die statistische Aufbereitung der Daten sowie in Bezug auf die Aufbereitung und Übermittlung der Ergebnisse.ABSCHNITT 9
- 1.
- Für die in diesem Anhang aufgeführten Tätigkeiten erlässt die Kommission ein Programm für folgende Pilotuntersuchungen, die von den Mitgliedstaaten durchzuführen sind:
- a)
- Informationen über Derivative und außerbilanzielle Posten,
- b)
- Informationen über die Vertriebsnetze,
- c)
- Informationen, die für die Untergliederung der Transaktionen von Kreditinstituten nach Preisen und Volumen benötigt werden.
- 2.
- Anhand der Pilotuntersuchungen sollen Relevanz und Durchführbarkeit der Datenerhebung bewertet werden, wobei die Vorteile der Verfügbarkeit der Daten gegen die Erhebungskosten und den Meldeaufwand der Unternehmen abzuwägen sind.
ABSCHNITT 10
Ein Übergangszeitraum kann nicht gewährt werden.Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 372 vom 31.12.1986, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/46/EG.
- (2)
ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/44/EG.
- (3)
ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 21.
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