Artikel 1 VO (EG) 2008/306
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung sind die Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Personal, das aus bestimmten fluorierten Treibhausgasen hergestellte Lösungsmittel aus Ausrüstungen rückgewinnt, sowie die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der auf Basis dieser Anforderungen ausgestellten Zertifikate festgelegt.
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