Artikel 1 VO (EG) 2008/307
Gegenstand
In dieser Verordnung sind die Mindestanforderungen an Ausbildungsprogramme für Personal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen im Sinne der Richtlinie 2006/40/EG ausübt, sowie die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der auf Basis dieser Mindestanforderungen ausgestellten Ausbildungsbescheinigungen festgelegt.
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