Artikel 1 VO (EG) 2008/312
Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 232000 EUR durch 242600 EUR ersetzt;
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 23200 EUR durch 24300 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 90000 EUR durch 94100 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 150000 EUR durch 156800 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 9000 EUR durch 9400 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- —
-
2500 EUR wird durch 2600 EUR ersetzt,
- —
-
5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt;
- c)
- in Absatz 3 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt;
- d)
- in Absatz 4 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt;
- e)
- in Absatz 5 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 83200 EUR durch 87000 EUR ersetzt,
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 20800 EUR und 62400 EUR durch zwischen 21700 EUR und 65200 EUR ersetzt;
- 2.
- In Artikel 4 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt,
- 3.
-
Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 116000 EUR durch 121300 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt,
- —
-
Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:
- —
-
58000 EUR wird durch 60600 EUR ersetzt,
- —
-
5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird 98000 EUR durch 102500 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 4 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt,
- —
-
Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:
- —
-
29000 EUR wird durch 30300 EUR ersetzt,
- —
-
5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;
- iii)
-
Buchstabe c wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 29000 EUR durch 30300 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 7200 EUR und 21700 EUR durch zwischen 7500 EUR und 22700 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Buchstabe a wird 2500 EUR durch 2600 EUR sowie 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- ii)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- —
-
in Unterabsatz 1 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 2 wird zwischen 8700 EUR und 26100 EUR durch zwischen 9100 EUR und 27300 EUR ersetzt,
- —
-
in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- c)
- in Absatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- d)
- in Absatz 4 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt;
- e)
- in Absatz 5 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
- f)
-
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 1 wird 27700 EUR durch 29000 EUR ersetzt;
- ii)
- in Unterabsatz 2 wird zwischen 6900 EUR und 20800 EUR durch zwischen 7200 EUR und 21700 EUR ersetzt;
- 4.
- In Artikel 6 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt.
- 5.
-
Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- in Absatz 1 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt;
- b)
- in Absatz 2 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt.
- 6.
-
Artikel 8 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt;
- iii)
- in Unterabsatz 4 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt;
- iv)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 8700 EUR und 26100 EUR durch zwischen 9100 EUR und 27300 EUR ersetzt;
- b)
-
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Unterabsatz 2 wird 232000 EUR durch 242600 EUR ersetzt;
- ii)
- in Unterabsatz 3 wird 116000 EUR durch 121300 EUR ersetzt;
- iii)
- in Unterabsatz 5 wird zwischen 2500 EUR und 200000 EUR durch zwischen 2600 EUR und 209100 EUR ersetzt;
- iv)
- in Unterabsatz 6 wird 100000 EUR durch 104600 EUR ersetzt;
- c)
- in Absatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt.
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