Artikel 1 VO (EG) 2008/312

Die Verordnung (EG) Nr. 297/95 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 232000 EUR durch 242600 EUR ersetzt;

in Unterabsatz 2 wird 23200 EUR durch 24300 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 90000 EUR durch 94100 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird 150000 EUR durch 156800 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 9000 EUR durch 9400 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 4 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

2500 EUR wird durch 2600 EUR ersetzt,

5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt;

c)
in Absatz 3 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt;
d)
in Absatz 4 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt;
e)
in Absatz 5 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 83200 EUR durch 87000 EUR ersetzt,
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 20800 EUR und 62400 EUR durch zwischen 21700 EUR und 65200 EUR ersetzt;

2.
In Artikel 4 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt,
3.
Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
Buchstabe a wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 116000 EUR durch 121300 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt,

Unterabsatz 4 wird wie folgt geändert:

58000 EUR wird durch 60600 EUR ersetzt,

5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;

ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird 98000 EUR durch 102500 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 11600 EUR durch 12100 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 4 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt,

Unterabsatz 5 wird wie folgt geändert:

29000 EUR wird durch 30300 EUR ersetzt,

5800 EUR wird durch 6100 EUR ersetzt;

iii)
Buchstabe c wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 29000 EUR durch 30300 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird zwischen 7200 EUR und 21700 EUR durch zwischen 7500 EUR und 22700 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
in Buchstabe a wird 2500 EUR durch 2600 EUR sowie 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
ii)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:

in Unterabsatz 1 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 2 wird zwischen 8700 EUR und 26100 EUR durch zwischen 9100 EUR und 27300 EUR ersetzt,

in Unterabsatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;

c)
in Absatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
d)
in Absatz 4 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt;
e)
in Absatz 5 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt;
f)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 1 wird 27700 EUR durch 29000 EUR ersetzt;
ii)
in Unterabsatz 2 wird zwischen 6900 EUR und 20800 EUR durch zwischen 7200 EUR und 21700 EUR ersetzt;

4.
In Artikel 6 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt.
5.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
in Absatz 1 wird 58000 EUR durch 60600 EUR ersetzt;
b)
in Absatz 2 wird 17400 EUR durch 18200 EUR ersetzt.

6.
Artikel 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 69600 EUR durch 72800 EUR ersetzt;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 34800 EUR durch 36400 EUR ersetzt;
iii)
in Unterabsatz 4 wird zwischen 17400 EUR und 52200 EUR durch zwischen 18200 EUR und 54600 EUR ersetzt;
iv)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 8700 EUR und 26100 EUR durch zwischen 9100 EUR und 27300 EUR ersetzt;

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)
in Unterabsatz 2 wird 232000 EUR durch 242600 EUR ersetzt;
ii)
in Unterabsatz 3 wird 116000 EUR durch 121300 EUR ersetzt;
iii)
in Unterabsatz 5 wird zwischen 2500 EUR und 200000 EUR durch zwischen 2600 EUR und 209100 EUR ersetzt;
iv)
in Unterabsatz 6 wird 100000 EUR durch 104600 EUR ersetzt;

c)
in Absatz 3 wird 5800 EUR durch 6100 EUR ersetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.