ANHANG II VO (EG) 2008/380

Erklärung, die gemeinsam mit der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen ist:

Zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b:

Der Rat ersucht die Kommission, zu prüfen, welcher Weg am besten geeignet und angemessen ist, um einheitliche Sicherheitsmerkmale für die Aufenthaltstitel nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a Ziffern ii und iia einzuführen.

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