ANHANG II VO (EG) 2008/380
Erklärung, die gemeinsam mit der Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen ist:
Zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b:
Der Rat ersucht die Kommission, zu prüfen, welcher Weg am besten geeignet und angemessen ist, um einheitliche Sicherheitsmerkmale für die Aufenthaltstitel nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a Ziffern ii und iia einzuführen.
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