ANHANG I VO (EG) 2008/392
Die folgenden Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Ternasco de Aragón” (Spanien) werden genehmigt:
Beschreibung des Erzeugnisses:
Der Hinweis, dass das Lebendgewicht zwischen 18 und 24 kg betragen muss, wird gestrichen, weil das in der Spezifikation ebenfalls vorgesehene Wiegen der Schlachtkörper genauere und objektivere Angaben liefert. Die Gewichtsspanne der Schlachtkörper von Lämmern der g.g.A. „Ternasco de Aragón” wird auf 8 bis 12,5 kg angehoben. Die durchgeführten Untersuchungen und Proben haben ergeben, dass die Qualität der Schlachtkörper und des Fleisches des Erzeugnisses mit geschützter geografischer Angabe erhalten bleibt.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.