ANHANG II VO (EG) 2008/392

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.
Zuständige Behörde des Mitgliedstaats

Name:
Subdirección General de Calidad y Promoción Agroalimentaria — Dirección General de Industria Agroalimentaria y Alimentación — Secretaría General de Agricultura y Alimentación del Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación
Anschrift:
C/ Paseo Infanta Isabel no 1
Tel.:
91 347 53 97
Fax:
91 347 54 10
E-Mail:
sgcaproagro@mapya.es

2.
Antragstellende Vereinigung

Name:
Aufsichtsbehörde der g.g.A. „Ternasco de Aragón”
Anschrift:
Ctra. Cogullada, s/n, Mercazaragoza — Edificio Centrorigen — 50014 Zaragoza
Tel.:
976 470813
Fax:
976 464813
E-Mail:
info@ternascodearagon.es
Zusammensetzung:
Erzeuger/Verarbeiter (X) Andere ( )

3.
Art des Erzeugnisses

Klasse 1.1 —
Fleisch

4.
Beschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)

4.1.
Name

„Ternasco de Aragón”

4.2.
Beschreibung

Das Fleisch stammt von Lämmern der Rassen „Rasa Aragonesa” , „Ojinegra de Teruel” und „Roya Bilbilitana” . Die g.g.A. „Ternasco de Aragón” wird Lämmern beiderlei Geschlechts (nicht kastrierte männliche Tiere und weibliche Tiere) mit einem Schlachtalter zwischen 70 und 90 Tagen verliehen. Das Schlachtkörpergewicht liegt zwischen 8 und 12,5 kg. Das Fett ist fest und weiß und hat ein geradliniges Profil mit subkonvexer Tendenz und abgerundeten Rändern. Das Fleisch ist zart, saftig, von weicher Beschaffenheit, rosig.

4.3.
Geografisches Gebiet

Autonome Gemeinschaft Aragon

4.4.
Ursprungsnachweis

Das durch die geografische Angabe geschützte Fleisch stammt aus Tierhaltungen, die in dem Erzeugungsgebiet angesiedelt und bei der Aufsichtsbehörde eingetragen sind. Der Betrieb, die Schlachtung, das Zerlegen und das Verpacken werden von der Aufsichtsbehörde überwacht. Das Fleisch wird mit einem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Garantiehinweis vermarktet.

4.5.
Herstellungsverfahren

Die Lämmer stammen von den Rassen „Rasa Aragonesa” , „Ojinegra de Teruel” und „Roya Bilbilitana” . Schlachten, Enthäuten und Ausweiden erfolgen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Die Schlachtkörper werden gekühlt, bis das Innere des Muskelfleisches die für die Reifung und den Transport geeignete Temperatur erreicht hat. Die Schlachtkörper werden für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden bei einer Temperatur von 3 bis 4 Grad Celsius und für längere Zeit bei 1 bis 3 Grad Celsius gelagert; die Lagerung darf höchstens sechs Tage betragen.

4.6.
Zusammenhang

Die durch das Kontinentalklima bestimmten klimatischen Bedingungen dieses Gebiets mit karger Vegetation (geringe Niederschlagsmengen, starke Winde und große Temperaturunterschiede) begünstigen die Entwicklung von drei einheimischen Rassen, deren Hauptmerkmal das frühe Wachstum ist. Diese Rassen erreichen frühzeitig einen optimalen Fettanteil und liefern ein vorzügliches Fleisch von anerkannter Qualität.

4.7.
Kontrollstelle

Name:
Aufsichtbehörde der g.g.A. „Ternasco de Aragón”
Anschrift:
Ctra. Cogullada, s/n, Mercazaragoza — Edificio Centrorigen — 50014 Zaragoza
Tel.:
976 470813
Fax:
976 464813
E-Mail:
info@ternascodearagon.es
Die für die geschützte geografische Angabe „Ternasco de Aragón” zuständige Aufsichtsbehörde erfüllt die Norm EN 45011.

4.8.
Kennzeichnung

Die Etiketten müssen die Angabe „Ternasco de Aragón” tragen. Die Etiketten und Stempel werden von der Aufsichtsbehörde genehmigt, nummeriert und ausgegeben.

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