Artikel 53 VO (EG) 2008/40

Bestimmte Fanggrenzen in der Versuchsfischerei auf Dissostichus spp.

1. Die Gesamtfangmenge von Dissostichus spp. auf der BANZARE Bank

(statistischer Bereich 58.4.3b) außerhalb der Gebiete unter nationaler Gerichtsbarkeit liegt in der Fangsaison 2007/08 nicht über

i)
einer vorsorglichen Begrenzung der Fangmenge auf 150 Tonnen, die wie folgt aufgeteilt wird:

SSRU A — 150 Tonnen

SSRU B — 0 Tonnen;

ii)
einer zusätzlichen Begrenzung auf 50 Tonnen für wissenschaftliche Erhebungen in den SSRU A und B in der Fangsaison 2007/08.

2. Die gesamten Fänge in SSRU A gemäß Absatz 1 Ziffer i werden nicht im Zeitraum vom 16. März 2008 bis zum Ende der wissenschaftlichen Erhebungen oder — wenn dies früher der Fall sein sollte — bis zum 1. Juni 2008 getätigt.

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