Artikel 76 VO (EG) 2008/40

Datensammlung und gemeinsame Datennutzung

Die Mitgliedstaaten sammeln, prüfen und stellen Daten bereit und gehen dabei nach den in den SPFO-Regeln vorgegebenen Verfahren für die Erhebung, Übermittlung, Überprüfung und den Austausch von Daten vor.

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