ANHANG XX VO (EG) 2008/423

Merkmale der Destillate aus Wein oder getrockneten Weintrauben, die Likörweinen und bestimmten Qualitätslikörweinen b. A. beigegeben werden dürfen

(Artikel 40 der vorliegenden Verordnung)

2.
Mindestalkoholgehalt
1.
Organoleptische Merkmale
Kein feststellbarer Fremdgeschmack
minimal 52 % vol
maximal 86 % vol
3.
Gesamtmenge an anderen flüchtigen Stoffen als Ethylalkohol und Methylalkohol
Gleich oder mehr als 125 g/hl r.A.
4.
Höchstgehalt an Methylalkohol
Weniger als 200 g/hl r.A.

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