Artikel 135 VO (EG) 2008/450
Geltungsbereich
Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:
- a)
- Versand — umfasst den externen und den internen Versand;
- b)
- Lagerung — umfasst die vorübergehende Verwahrung, das Zolllager und die Freizone;
- c)
- Verwendung — umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung;
- d)
- Veredelung — umfasst die aktive und die passive Veredelung.
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