Artikel 135 VO (EG) 2008/450

Geltungsbereich

Waren können in die folgenden Arten besonderer Verfahren übergeführt werden:

a)
Versand — umfasst den externen und den internen Versand;
b)
Lagerung — umfasst die vorübergehende Verwahrung, das Zolllager und die Freizone;
c)
Verwendung — umfasst die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung;
d)
Veredelung — umfasst die aktive und die passive Veredelung.

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