Artikel 35 VO (EG) 2008/450
Geltungsbereich
Die Artikel 36, 37 und 38 enthalten Vorschriften zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren für die Anwendung
- a)
- des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ausnahme der Maßnahmen nach Artikel 33 Absatz 2 Buchstaben d und e;
- b)
- anderer als zolltariflicher Maßnahmen, die durch Gemeinschaftsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs festgelegt sind;
- c)
- sonstiger Gemeinschaftsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Warenursprung.
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