Artikel 11 VO (EG) 2008/453

Veröffentlichung der statistischen Daten

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken sowie eine entsprechende Analyse werden vierteljährlich auf der Internetseite der Kommission (Eurostat) veröffentlicht. Die Kommission (Eurostat) sorgt dafür, dass möglichst viele europäische Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Statistiken und Analysen — insbesondere über das EURES-Portal — erhalten.

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