Artikel 101 VO (EG) 2008/479
Höhe der Rodungsprämie
(1) Nach dem Verfahren gemäß Artikel 113 Absatz 1 wird eine Skala der zu gewährenden Rodungsprämien festgesetzt.
(2) Die genaue Höhe der Rodungsprämie wird von den Mitgliedstaaten im Rahmen der in Absatz 1 genannten Skala und auf der Grundlage der historischen Erträge des betreffenden Betriebs festgesetzt.
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