Artikel 28 VO (EG) 2008/501

Aufhebung

Die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2005 und (EG) Nr. 1346/2005 werden aufgehoben.

Für Informations- und Absatzförderungsprogramme, deren Finanzierung von der Kommission vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung beschlossen wurde, bleiben die Bestimmungen der aufgehobenen Verordnungen jedoch gültig.

Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IV.

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