ANHANG I VO (EG) 2008/501

BINNENMARKT

A.
VERZEICHNIS DER THEMEN UND ERZEUGNISSE

Frisches Obst und Gemüse,

Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse,

Faserlein,

lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels,

Olivenöl und Tafeloliven,

Saatöl,

Milch und Milcherzeugnisse,

frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch, das gemäß einer gemeinschaftlichen oder einzelstaatlichen Qualitätsregelung erzeugt wurde,

Kennzeichnung von Konsumeiern,

Honig und Imkereierzeugnisse,

Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe, Wein mit Angabe der Keltertraubensorte,

Bildzeichen der Regionen in äußerster Randlage gemäß den Rechtsvorschriften für die Landwirtschaft,

Erzeugnisse, für die die Regelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützte geografische Angaben (g.g.A.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) oder fakultative Qualitätsangaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) gelten,

ökologische/biologische Landwirtschaft gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates(2) und im Rahmen derselben Verordnung eingetragene Erzeugnisse,

Geflügelfleisch.

Schaffleisch.

B.
LEITLINIEN

Diese Leitlinien geben Anhaltspunkte für die Botschaften, Zielgruppen und Instrumente, die bei den Informations- bzw. Absatzförderungsprogrammen für die verschiedenen Erzeugniskategorien im Mittelpunkt stehen sollen. Unbeschadet des Vorrangs gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 sind die Programme generell unter Berücksichtigung folgender Grundsätze auszuarbeiten:

Werden Programme von mehr als einem Mitgliedstaat vorgeschlagen, so sollten sie koordinierte Strategien, Aktionen und Botschaften umfassen.

Die Programme sollten vorzugsweise mehrjährig sein und ein ausreichendes Anwendungsgebiet haben, um bedeutende Auswirkungen in den Zielmärkten zu haben. Gegebenenfalls sollten sie auf den Märkten von mehr als einem Mitgliedstaat durchgeführt werden.

Die Botschaften der Programme sollten objektive Informationen über die besonderen Eigenschaften und/oder den Ernährungswert der Erzeugnisse als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung, über ihre Produktionsmethoden oder ihre Umweltverträglichkeit bieten.

Die Programme sollten Hauptaussagen enthalten, die für die Verbraucher, die Produzenten und/oder den Handel in mehreren Mitgliedstaaten von Interesse sind.

FRISCHES OBST UND GEMÜSE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Die Gemeinschaftserzeugung an Obst und Gemüse nimmt zu, während der Verbrauch insgesamt stagniert. Bei den Verbrauchern ist ein Desinteresse festzustellen, das bei der jugendlichen Bevölkerung insbesondere im Schulalter besonders stark ausgeprägt ist. Dieses Konsumverhalten widerspricht einer ausgewogenen Ernährung.

2.
Zielvorgaben

Es geht darum, das „frische” und „natürliche” Image der Produkte zu verbessern, deren regelmäßigen Verzehr zu fördern und zu erreichen, dass das Alter der Konsumenten sinkt. Dazu sollte der Verbrauch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen gefördert werden.

3.
Zielgruppen

Haushalte,

Kinder in Bildungseinrichtungen,

Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung,

Ärzte und Ernährungsberater.

4.
Hauptaussagen

Förderung des Konzeptes „fünf pro Tag” (die Empfehlung. mindestens fünfmal täglich Obst oder Gemüse zu verzehren), insbesondere bei Absatzförderungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen,

Natürlichkeit und Frische der Erzeugnisse,

Qualität (Unbedenklichkeit, Ernährungswert und Geschmack, Produktionsmethoden, Umweltschutz, Zusammenhang mit dem Ursprung),

Genussfreude,

ausgewogene Ernährung,

vielfältiges und saisonal unterschiedliches Angebot an frischen Erzeugnissen, Informationen über ihren Geschmack und ihre Verwendung,

Herkunftssicherung,

leichte Verfügbarkeit und einfache Zubereitung: zahlreiche Obst- und Gemüsearten erfordern kein Kochen.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet-Auftritte, in denen das Angebot vorgestellt wird, mit Spielen für Kinder),

Info-Telefon,

Medienkontakte und Werbung (Fachpresse, Frauenzeitschriften, Jugendmagazine usw.),

Kontakte zu Ärzten und Ernährungsberatern,

Ernährungserziehung bei Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen unter Einbeziehung der Lehrkräfte und der Leiter von Schulkantinen,

Aktionen zur Information der Verbraucher an den Verkaufsstellen,

sonstige Instrumente (Faltblätter und Broschüren mit Produktinformationen und Rezepten, Spiele für Kinder usw.),

visuelle Medien (Kino, spezialisierte Fernsehsender),

Radiospots,

Teilnahme an Handelsmessen.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

VERARBEITUNGSERZEUGNISSE AUS OBST UND GEMÜSE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Sektor sieht sich zunehmendem Wettbewerb aus Drittländern gegenüber. Zwar nimmt die Nachfrage insbesondere aufgrund der einfachen Zubereitung dieser Erzeugnisse allmählich zu, doch ist es wichtig, dass die Betriebe in der Gemeinschaft dieses Potenzial nutzen können. Daher ist eine Unterstützung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen gerechtfertigt.

2.
Zielvorgaben

Es geht darum, ein modernes, junges Produktimage zu schaffen und Informationen zu liefern, die zur Förderung des Konsums beitragen.

3.
Zielgruppen

Haushalte,

Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Schulkantinen,

Ärzte und Ernährungsberater.

4.
Hauptaussagen

Qualität (Unbedenklichkeit, Ernährungswert und Geschmack, Zubereitungsmethoden),

einfache Nutzung,

Genussfreude,

Vielfalt des Angebots und Verfügbarkeit das ganze Jahr über,

ausgewogene Ernährung,

Herkunftssicherung.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet),

Info-Telefon,

Medienkontakte und Werbung (Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften usw.),

Vorführungen an den Verkaufsstellen,

Kontakte zu Ärzten und Ernährungsberatern,

sonstige Instrumente (Produktfaltblätter und -broschüren mit Rezepten),

visuelle Medien,

Teilnahme an Handelsmessen.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

FASERLEIN

1.
Gesamtanalyse der Lage

Im Rahmen der Liberalisierung des internationalen Handels mit Erzeugnissen des Textil- und Bekleidungssektors ist festzustellen, dass Leinen aus der Gemeinschaft starke Konkurrenz von preisgünstigem Leinen anderen Ursprungs und anderen Textilfasern erhält, während der Verbrauch im Textilsektor stagniert.

2.
Zielvorgaben

Imageaufwertung und Verbesserung des Bekanntheitsgrads von Leinen aus der Gemeinschaft und Herausstellung seiner besonderen Merkmale,

Förderung des Verbrauchs dieses Erzeugnisses,

Information der Verbraucher über die Eigenschaften neuer Erzeugnisse auf dem Markt.

3.
Zielgruppen

Führende Kräfte in diesem Sektor (Stylisten, Modeschöpfer, Konfektioneure, Publizisten),

Vertrieb,

Bildungseinrichtungen in den Bereichen Textilien, Mode und Innenausstattung (Lehrkräfte, Studenten),

Meinungsführer,

Verbraucher.

4.
Hauptaussagen

Qualität aufgrund der Produktionsbedingungen des Rohstoffes, angepasster Sorten und des Know-how der Branche,

große Diversität und Fülle des gemeinschaftlichen Angebots, sowohl in Bezug auf die Erzeugnisse (Bekleidung, Innenausstattung, Haushaltswäsche) als auch in Bezug auf Kreativität und Innovation.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet),

Fachmessen,

Informationsmaßnahmen in den nachgelagerten Bereichen (Modeschöpfer, Konfektioneure, Handel und Publizisten),

Informationen an den Verkaufsstellen,

Kontakte zur Fachpresse,

didaktische Veranstaltungen an Modefachschulen, Fachhochschulen für Textilingenieure usw.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Sektor ist durch ein Angebot gekennzeichnet, bei dem die Gemeinschaftserzeugung in immer stärkerem Maße der Konkurrenz aus Drittländern ausgesetzt ist. Aufgrund der Bewertungsstudien über die Absatzförderungskampagnen von 1997 bis 2000 erscheint es angezeigt, die gesamte Branche vom Erzeuger bis zum Vertrieb optimaler zu organisieren und zu rationalisieren und die Verbraucher besser über die inhärenten Merkmale und die Sorten der Gemeinschaftserzeugnisse zu informieren, um deren Absatz in der Gemeinschaft zu erleichtern.

2.
Zielvorgaben

Steigerung des Verbrauchs von Blumen und Pflanzen mit Ursprung in der Gemeinschaft,

Förderung umweltverträglicher Produktionsweisen und der diesbezüglichen Kenntnisse,

verstärkte Partnerschaft zwischen Fachleuten mehrerer Mitgliedstaaten, um u. a. die Weitergabe optimalen Fachwissens und die bessere Information aller Beteiligten der Branche zu ermöglichen.

3.
Zielgruppen

Erzeuger, Pflanzschulen, Vertrieb und andere Beteiligte des Sektors,

Studenten und Schulkinder,

Meinungsbildner: Journalisten, Lehrkräfte,

Verbraucher.

4.
Hauptaussagen

Qualität und Sorten der Gemeinschaftserzeugnisse,

umweltverträgliche Produktionsverfahren,

Techniken, die auf eine größere Haltbarkeit der Erzeugnisse abzielen,

Optimierung der Sortenkombinationen von Pflanzen und Blumen,

Rolle der Pflanzen und Blumen beim Wohlbefinden und der Lebensqualität.

5.
Wichtigste Instrumente

Medienkontakte,

Messen und Ausstellungen: gemeinsame Stände für Erzeugnisse verschiedener Mitgliedstaaten,

Bildungsmaßnahmen für Fachleute, Verbraucher und Studenten,

Verbreitung von Kenntnissen, mit denen die Haltbarkeit des Angebots erhöht werden kann,

Informationskampagnen für den Verbraucher über die Presse und durch Initiativen wie die Veröffentlichung von Katalogen, Gärtnerkalendern oder Programme „Pflanze des Monats” ,

verstärkter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel (Internet, CD-ROM usw.).

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Programme mit einer Strategie und angemessen begründeten Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

OLIVENÖL UND TAFELOLIVEN

1.
Gesamtanalyse der Lage

Angesichts eines zunehmenden Angebots an Olivenöl und Tafeloliven sind die Absatzmöglichkeiten auf den Binnen- und Außenmärkten wichtig, um das Marktgleichgewicht in der Gemeinschaft zu erhalten. Die Situation der Nachfrage in den Ländern, in denen traditionell Olivenöl und Tafeloliven verzehrt werden, und auf den Märkten, in denen der Verbrauch verhältnismäßig neu ist, bleibt sehr unterschiedlich. In den Mitgliedstaaten mit traditionellem Verbrauch (Spanien, Italien, Griechenland, Portugal) sind die Erzeugnisse in der Regel gut bekannt und ist ihr Verbrauch hoch. Hier ist der Markt gesättigt, und einer allgemeinen Nachfragezunahme sind Grenzen gesetzt, doch unter Berücksichtigung ihres Anteils am Olivenölverbrauch sind diese Länder weiterhin von großem Interesse für den Sektor. In der Gruppe der „neuen Konsumenten” ist der Pro-Kopf-Verbrauch gestiegen, aber noch relativ niedrig (in der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom 30. April 2004) bzw. marginal (in den meisten Mitgliedstaaten, die am 1. Mai 2004 beigetreten sind). Ein Großteil der Verbraucher kennt weder die Qualitäten noch die verschiedenen Verwendungszwecke von Olivenöl und Tafeloliven. Auf diesen Märkten kann die Nachfrage somit noch gesteigert werden.

2.
Zielvorgaben

Vorrangig: Verbrauchssteigerung in den Mitgliedstaaten, die zu den neuen Konsumenten gehören, durch stärkere Marktdurchdringung, Diversifizierung der Verwendung der Erzeugnisse und Verbreitung der erforderlichen Informationen;

Konsolidierung und Steigerung des Verbrauchs in den Mitgliedstaaten mit traditionellem Verbrauch durch bessere Unterrichtung der Verbraucher über noch wenig bekannte Aspekte und durch Umwerbung junger Bevölkerungsschichten.

3.
Zielgruppen

Maßgebende Käufer, in den Mitgliedstaaten mit traditionellem Verbrauch hauptsächlich Personen zwischen 20 und 40 Jahren,

Meinungsführer (Gastronomen, Köche, Restaurantbesitzer, Journalisten) sowie Massenblätter und Fachpresse (Koch-, Frauen- und Lifestylezeitschriften),

medizinische und paramedizinische Fachpresse,

Vertrieb (in den Mitgliedstaaten, die zu den neuen Konsumenten gehören).

4.
Hauptaussagen

Die gastronomischen Qualitäten und organoleptischen Merkmale von nativem Olivenöl (Aroma, Farbe, Geschmack) hängen mit der Sorte, dem Boden, der Ernte, dem geografischen Ursprung (g.U./g.g.A.) usw. zusammen. Diese Diversität bietet ein breites Spektrum von Geschmacksempfindungen und kulinarischen Verwendungsmöglichkeiten;

die verschiedenen Qualitäten von Olivenöl,

Olivenöl ist aufgrund seiner Ernährungseigenschaften wichtiger Bestandteil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung; es verbindet Genussfreude mit den Anforderungen gesunder und ausgewogener Mahlzeiten,

Information über die Vorschriften zur Kontrolle, Qualitätszertifizierung und Etikettierung von Olivenöl,

Information über alle Olivenöle und/oder Tafeloliven, die in der Gemeinschaft mit g.U./g.g.A. eingetragen sind,

Tafeloliven sind ein gesundes und natürliches Erzeugnis, das sich sowohl für leichte Mahlzeiten als auch für die Zubereitung besonderer Gerichte eignet;

Sortenspezifische Merkmale von Tafeloliven.

Insbesondere in den Mitgliedstaaten, die zu den neuen Konsumenten gehören:

Olivenöl, insbesondere natives Olivenöl extra, ist ein Naturprodukt mit langer Tradition, das den Erfordernissen einer geschmacksreichen modernen Küche gerecht wird; es kann nicht nur in der Mittelmeerküche, sondern auch generell in der modernen Küche verwendet werden;

Ratschläge für die Verwendung beim Kochen.

Insbesondere in den Mitgliedstaaten mit traditionellem Verbrauch:

Vorteile des Kaufs von abgefülltem Olivenöl (dessen Etikett nützliche Angaben für den Verbraucher enthält),

Modernisierung des Images eines Erzeugnisses, das eine lange Tradition und eine bedeutende kulturelle Dimension besitzt.

Unbeschadet Artikel 4 Absatz 3 müssen die Informationen über den Ernährungswert von Olivenöl und Tafeloliven auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten beruhen und die Anforderungen der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(3) erfüllen.

5.
Wichtigste Instrumente

Internet und andere e-Tools (z. B. CD-ROM, DVD),

Absatzförderung an den Verkaufsstellen (Verkostung, Rezepte, Verbreitung von Informationen),

Medienkontakte und Public Relations (Veranstaltungen, Teilnahme an Messen usw.),

Werbung (bzw. Artikel mit Werbeinhalt) in der allgemeinen und der Fachpresse (Koch-, Frauen- und Lifestylezeitschriften),

gemeinsame Aktionen mit Ärzten und Vertretern paramedizinischer Berufe (Public Relations im medizinischen Bereich),

audiovisuelle Medien (Fernsehen und Rundfunk),

Teilnahme an Handelsmessen.

6.
Laufzeit und Anwendungsbereich der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit einer Strategie und angemessen begründeten Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen. Programmen, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten durchgeführt werden, die zu den neuen Verbrauchern gehören, wird Vorrang eingeräumt.

SAATÖL

In diesem Sektor wird Programmen Vorrang eingeräumt, die sich auf Rapsöl konzentrieren oder die Merkmale verschiedener Saatöle aufzeigen.

A.
RAPSÖL

1.
Gesamtanalyse der Lage
Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik erhält die Rapssamenerzeugung keine spezifische Unterstützung und muss sich auf den Markt ausrichten. Mit erhöhten Produktionsmöglichkeiten und als Alternative für die Getreideerzeugung, die durch eine strukturelle Überproduktion gekennzeichnet ist, kann die Förderung von Rapsöl zum Gleichgewicht auf dem Kulturpflanzenmarkt und beim Verbrauch der unterschiedlichen Pflanzenöle in der Gemeinschaft beitragen. Die Gemeinschaft ist derzeit Nettoexporteur von Rapsöl. In den letzten Jahrzehnten sind Rapssorten mit wertvollen Ernährungsmerkmalen entstanden. Dadurch hat sich die Qualität verbessert. Neue Erzeugnisse wie kaltgepresste Rapsöle mit besonderem nussigen Geschmack sind entwickelt worden. Der Ernährungswert von Rapsöl ist weltweit erforscht worden, und die Ergebnisse bestätigen seine günstigen ernährungsspezifischen und physiologischen Eigenschaften. Die jüngsten Forschungsergebnisse sollten Ärzten, Ernährungsberatern und Verbrauchern bekannt gemacht werden.
2.
Zielvorgaben

Bessere Bekanntheit der Eigenschaften von Rapsöl und seiner jüngsten Entwicklung;

Steigerung des Verbrauchs, indem die Verbraucher sowie die medizinischen und paramedizinischen Berufe über die Verwendung und den Ernährungswert von Rapsöl unterrichtet werden.

3.
Zielgruppen

Haushalte, vor allem maßgebende Käufer,

Meinungsführer (Journalisten, Köche, Ärzte, Ernährungsberater),

Vertrieb,

medizinische und paramedizinische Fachpresse,

Agrar- und Nahrungsmittelindustrie.

4.
Hauptaussagen

Der Ernährungswert von Rapsöl macht es zu einem wichtigen Bestandteil einer ausgewogenen und gesunden Ernährung;

die günstige Fettsäurenzusammensetzung von Rapsöl,

Ratschläge für die Verwendung beim Kochen,

Informationen über die Entwicklung des Erzeugnisses und seine Sorten.

Unbeschadet Artikel 4 Absatz 3 müssen die Informationen über den Ernährungswert von Rapsöl auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten beruhen und die Anforderungen der Richtlinie 2000/13/EG erfüllen.
5.
Wichtigste Instrumente

Absatzförderung an den Verkaufsstellen (Verkostung, Rezepte, Verbreitung von Informationen),

Werbung (bzw. Artikel mit Werbeinhalt) in der allgemeinen und der Fachpresse (Koch-, Frauen- und Lifestylezeitschriften),

Public Relations (Veranstaltungen, Teilnahme an Lebensmittelmessen),

gemeinsame Aktionen mit Ärzten und Vertretern paramedizinischer Berufe,

gemeinsame Aktionen mit Gaststätten, Bewirtungsunternehmen und Köchen,

Internet.

6.
Laufzeit der Programme
12 bis 36 Monate.

B.
SONNENBLUMENÖL

Programmen für Sonnenblumenöl wird nur Vorrang eingeräumt, wenn dies durch die Marktbedingungen gerechtfertigt ist.
1.
Gesamtanalyse der Lage
Sonnenblumen werden in der Gemeinschaft auf über 2 Mio. ha angebaut, die Erzeugung von Sonnenblumenkernen überschreitet 3,5 Mio. Tonnen jährlich. Das in der Gemeinschaft verwendete Sonnenblumenöl wird hauptsächlich aus in ihrem Gebiet angebauten Sonnenblumenkernen hergestellt. Jedoch werden die niedrigeren Pressmengen im Wirtschaftsjahr 2004/05 eine Verringerung der Sonnenblumenölerzeugung der EU zur Folge haben. Da die Weltmarktpreise ansteigen und Versorgungsengpässe möglich sind, erhalten Programme, die sich nur auf Sonnenblumenöl konzentrieren, keinen Vorrang. Jedoch kann es Teil von Programmen sein, mit denen auf verschiedene Saatöle mit Gemeinschaftsursprung aufmerksam gemacht wird. Sonnenblumenöl hat besondere Vorteile für bestimmte Verwendungszwecke wie das Braten. Es hat auch einen hohen Anteil an ungesättigten Fetten und Vitamin E. Die Kampagnen sollen Verbraucher und Händler/Vertreiber über die verschiedenen Verwendungen, Arten und Eigenschaften von Sonnenblumenöl sowie über die Gemeinschaftsvorschriften betreffend seine Qualität aufklären. Mit den Kampagnen sollen objektive Informationen verbreitet werden.
2.
Zielvorgaben
Unterrichtung der Verbraucher und Marktteilnehmer über

die verschiedenen Verwendungszwecke von Sonnenblumenöl, seine Eigenschaften und seinen Ernährungswert,

Rechtsvorschriften und Normen betreffend seine Qualität, Etikettierungsvorschriften.

3.
Zielgruppen

Haushalte, vor allem maßgebende Käufer,

Meinungsführer (Journalisten, Köche, Ärzte und Ernährungsberater),

Vertrieb,

Agrar- und Nahrungsmittelindustrie.

4.
Hauptaussagen
Die Hauptaussagen der Programme sollten folgende Informationen umfassen:

Vorteile der angemessenen Verwendung von Sonnenblumenöl. Es hat einen hohen Vitamin-E-Gehalt im Vergleich zu anderen Pflanzenölen und ist bekannt für seinen leichten Geschmack und sein gutes Verhalten beim Braten.

Rechtsvorschriften und Normen betreffend die Qualität von Sonnenblumenöl,

Fettsäurenzusammensetzung und Ernährungswert von Sonnenblumenöl,

Ergebnisse der wissenschaftlichen Erforschung und technischen Entwicklung von Sonnenblumenöl und anderen Pflanzenölen.

Unbeschadet Artikel 4 Absatz 3 müssen die Informationen über den Ernährungswert von Sonnenblumenöl auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten beruhen und die Anforderungen der Richtlinie 2000/13/EG erfüllen.
5.
Wichtigste Instrumente

Verteilung von Informationsmaterial in den Verkaufsstellen (und an den Handel),

Werbung (bzw. Artikel mit Werbeinhalt) in der allgemeinen und der Fachpresse (Koch-, Frauen- und Lifestylezeitschriften),

Public Relations (Veranstaltungen, Teilnahme an Lebensmittelmessen),

Internet.

6.
Laufzeit der Programme
12 bis 36 Monate.

MILCH UND MILCHERZEUGNISSE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Trinkmilchverbrauch, insbesondere in den Großverbraucherländern, ist vor allem durch die Konkurrenz von „Soft-Drinks” bei Jugendlichen zurückgegangen. Trinkmilch wird allmählich durch verschiedene Milchersatzerzeugnisse verdrängt. Dagegen ist ein allgemeiner Anstieg des Verbrauchs von Milcherzeugnissen, ausgedrückt in Milchäquivalent, festzustellen.

2.
Zielvorgaben

Steigerung des Trinkmilchverbrauchs auf den Märkten, auf denen es noch ein Wachstumspotential gibt, und Beibehaltung des Verbrauchsniveaus auf den saturierten Märkten,

Steigerung des Verbrauchs von Milcherzeugnissen insgesamt,

Förderung des Konsums von Milch und Milcherzeugnissen bei Jugendlichen, den erwachsenen Verbrauchern von morgen.

3.
Zielgruppen

Alle Verbraucher, insbesondere

Kinder und Jugendliche, besonders Mädchen von 8 bis 13 Jahren,

Frauen verschiedener Altersgruppen,

Senioren.

4.
Hauptaussagen

Milch und Milcherzeugnisse sind gesunde und natürliche Produkte, die an das moderne Alltagsleben angepasst sind und mit Genuss verzehrt werden.

Milch und Milcherzeugnisse haben einen besonderen Ernährungswert, der insbesondere bestimmten Altergruppen zugute kommt.

Die Aussagen müssen positiv sein und den Verbrauchergewohnheiten in den verschiedenen Marktsegmenten Rechnung tragen.

Es gibt eine große Palette an Milcherzeugnissen, die für verschiedene Verbraucher und Verbrauchssituationen geeignet sind.

Es gibt Milch und Milcherzeugnisse mit geringerem Fettgehalt, die für bestimmte Verbraucher besser geeignet sein können.

Die Kontinuität der wichtigsten Aussagen muss während der gesamten Laufzeit des Programms gewährleistet sein, um die Verbraucher von den Vorteilen eines regelmäßigen Konsums dieser Produkte zu überzeugen.

Unbeschadet Artikel 4 Absatz 3 müssen die Informationen über den Ernährungswert von Milch und Milcherzeugnissen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Daten beruhen und die Anforderungen der Richtlinie 2000/13/EG erfüllen.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools,

Info-Telefon,

Medienkontakte und Werbung (Fachpresse, Frauen- und Jugendzeitschriften usw.),

Kontakte zu Ärzten und Ernährungsberatern,

Kontakte zu Schulen und Lehrkräften,

sonstige Instrumente (Faltblätter und Broschüren, Spiele für Kinder usw.),

Vorführungen an den Verkaufsstellen,

visuelle Medien (Kino, spezialisierte Fernsehsender),

Radiospots,

Teilnahme an Ausstellungen und Messen.

6.
Laufzeit und Anwendungsbereich der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

FRISCHES, GEKÜHLTES ODER GEFRORENES FLEISCH, DAS GEMÄSS EINER GEMEINSCHAFTLICHEN ODER EINZELSTAATLICHEN QUALITÄTSREGELUNG ERZEUGT WURDE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Die gesundheitlichen Probleme, die zahlreiche tierische Erzeugnisse betroffen haben, haben das Bedürfnis verstärkt, das Vertrauen der Verbraucher in Fleischerzeugnisse aus der Gemeinschaft wiederherzustellen. Dies umfasst die Notwendigkeit, objektive Informationen über gemeinschaftliche und nationale Qualitätsregelungen und -kontrollen zu vermitteln, die neben den allgemeinen Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontrollen und -sicherheit verbindlich sind. Diese Regelungen und Kontrollen bilden eine weitere Garantie, indem sie Produktspezifikationen und zusätzliche Kontrollstrukturen vorsehen.

2.
Zielvorgaben

Die Informationskampagnen sind auf Erzeugnisse beschränkt, die im Rahmen der europäischen Qualitätsregelungen (g.U./g.g.A./g.t.S., fakultative Qualitätsangaben und ökologische/biologische Landwirtschaft ersetzt) und der von den Mitgliedstaaten anerkannten Qualitätsregelungen erzeugt wurden und die Bedingungen von Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 erfüllen. Unbeschadet Artikel 15 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung dürfen in deren Rahmen finanzierte Kampagnen nicht auch gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 finanziert werden.

Mit den Kampagnen sollen objektive und erschöpfende Informationen über die gemeinschaftlichen und nationalen Qualitätsregelungen für Fleischerzeugnisse gewährleistet werden. Sie sollen die Verbraucher, Meinungsführer und Händler über die Produktspezifikationen und tatsächlichen Kontrollen im Rahmen dieser Qualitätsregelungen unterrichten.

3.
Zielgruppen

Verbraucher und deren Verbände,

maßgebende Käufer in den Haushalten,

Einrichtungen (Gaststätten, Krankenhäuser, Schulen usw.),

Händler und deren Verbände,

Presse und Meinungsführer.

4.
Hauptaussagen

Die Qualitätsregelungen gewährleisten ein besonderes Herstellungsverfahren und strengere als die rechtlich vorgeschriebenen Kontrollen.

Qualitätsfleischerzeugnisse haben besondere Merkmale bzw. eine Qualität, die die herkömmlichen Handelsnormen übersteigt.

Die gemeinschaftlichen und nationalen Qualitätsregelungen sind transparent und gewährleisten eine vollständige Herkunftssicherung der Erzeugnisse.

Die Etikettierung des Fleisches ermöglicht dem Verbraucher, hochwertige Erzeugnisse, ihren Ursprung und ihre Merkmale zu identifizieren.

5.
Wichtigste Instrumente

Internet,

Medienkontakte und Werbung (wissenschaftliche und Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften, Tageszeitungen),

Kontakte zu Verbraucherverbänden,

audiovisuelle Medien,

gedrucktes Informationsmaterial (Faltblätter, Broschüren usw.),

Information an den Verkaufsstellen.

6.
Laufzeit und Anwendungsbereich der Programme

Die Programme sollten sich auf mindestens einen oder mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. 12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

KENNZEICHNUNG VON KONSUMEIERN

1.
Gesamtanalyse der Lage

Seit dem 1. Januar 2004 tragen Konsumeier gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates(4) einen auf der Schale aufgedruckten Code, anhand dessen sich der Erzeuger identifizieren und die Art der Legehennenhaltung ableiten lässt. Der Code setzt sich zusammen aus einer Nummer, die die Haltungsform bezeichnet (0 = ökologische/biologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3 = Käfighaltung), dem ISO-Code des Mitgliedstaats, in dem sich die Produktionsstätte befindet, und einer Nummer, die der Produktionsstätte von der zuständigen Behörde zugeteilt wurde.

2.
Zielvorgaben

Unterrichtung der Verbraucher über die neuen Kennzeichnungsvorschriften für Eier und erschöpfende Erläuterung des auf den Eiern aufgedruckten Codes,

Unterrichtung über die Haltungsformen anhand des auf den Eiern aufgedruckten Codes,

Unterrichtung über die bestehenden Systeme der Herkunftssicherung.

3.
Zielgruppen

Verbraucher und Vertrieb,

Meinungsführer.

4.
Hauptaussagen

Bekanntmachung und Erläuterung des gemäß der Richtlinie 2002/4/EG der Kommission(5) auf den Eiern aufgedruckten neuen Codes sowie der Merkmale der verschiedenen Eierkategorien, die der Code bezeichnet.

Die Aussagen dürfen keine Vorliebe für eine bestimmte Haltungsform ausdrücken und keine Behauptungen über den Ernährungswert und die gesundheitlichen Auswirkungen des Eierverzehrs enthalten. Es darf nicht zwischen Eiern mit Ursprung in verschiedenen Mitgliedstaaten diskriminiert werden.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet usw.),

gedrucktes Informationsmaterial (Broschüren, Faltblätter usw.),

Information an den Verkaufsstellen,

Werbung in Presse und Fachpresse (Koch- und Frauenzeitschriften usw.),

Medienkontakte.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 24 Monate.

HONIG UND IMKEREIERZEUGNISSE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Sektor hochwertigen Honigs und hochwertiger Imkereierzeugnisse in der EU, der nur eine sehr geringe Unterstützung der Gemeinschaft erhält, sieht sich steigender Konkurrenz auf dem Weltmarkt gegenüber. Die hohen Produktionskosten in der Gemeinschaft machen die Lage noch schwieriger. Seit 2001 gilt mit der Richtlinie 2001/110/EG des Rates(6) in dem Sektor eine Etikettierung, die einen Zusammenhang zwischen der Qualität und dem Ursprung herstellt. Die geförderten Programme müssen sich auf Honig und Imkereierzeugnisse der Gemeinschaft konzentrieren, mit zusätzlichen Angaben über den regionalen, territorialen oder topografischen Ursprung bzw. mit Gütezeichen der Gemeinschaft (g.U., g.g.A., g.t.S., ökologische/biologische Landwirtschaft) oder eines Mitgliedstaats.

2.
Zielvorgaben

Unterrichtung der Verbraucher über die Vielfalt, die organoleptischen Eigenschaften und die Produktionsbedingungen von Imkereierzeugnissen aus der Gemeinschaft,

Unterrichtung der Verbraucher über die Qualität von ungefiltertem und unpasteurisiertem Honig aus der Gemeinschaft,

Erläuterungen für die Verbraucher zur Etikettierung von Honig aus der Gemeinschaft und Anreiz für die Erzeuger, ihre Etiketten klarer zu fassen,

Ausrichtung des Verbrauchs auf hochwertige Erzeugnisse durch Betonung ihrer Herkunftssicherung.

3.
Zielgruppen

Verbraucher, insbesondere zwischen 20 und 40 Jahren,

Senioren und Kinder,

Meinungsführer.

4.
Hauptaussagen

Information über die Gemeinschaftsvorschriften betreffend Unbedenklichkeit, Hygiene bei der Erzeugung, Qualitätsbescheinigung und Etikettierung.

Honig ist ein natürliches Erzeugnis mit Tradition und herkömmlicher Herstellungsweise, das sich in der modernen Küche vielfältig einsetzen lässt.

Große Vielfalt von Honig unterschiedlichen geografischen und botanischen Ursprungs und verschiedener Jahreszeiten.

Ratschläge über Verwendung und Ernährungswert.

Die sichere Bestäubung ist unerlässlich für die Erhaltung der Artenvielfalt.

5.
Wichtigste Instrumente

Werbung in der allgemeinen Presse und in Fachzeitschriften (Gastronomie, Lifestyle),

Internet, Kino und andere audiovisuelle Medien (Fernsehen, Rundfunk),

Verkaufsstellen,

Teilnahme an Ausstellungen und Messen,

PR-Maßnahmen für das breite Publikum, Veranstaltungen in Gaststätten und Bewirtungsunternehmen,

Informationen in Schulen (Anleitungen für Lehrkräfte und für Schüler von Hotel- und Gaststättenschulen).

6.
Laufzeit und Anwendungsbereich der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Programme mit einer Strategie und angemessen begründeten Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

WEIN MIT GESCHÜTZTER URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER GESCHÜTZTER GEOGRAFISCHER ANGABE, WEIN MIT ANGABE DER KELTERTRAUBENSORTE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Dieser Sektor ist gekennzeichnet durch eine Überproduktion und einen stagnierenden Verbrauch, der bei einigen Erzeugniskategorien sogar zurückgeht. Hinzu kommt die Zunahme des Angebots an Erzeugnissen aus Drittländern.

2.
Zielvorgaben

Information der Verbraucher über Vielfalt, Qualität und Produktionsbedingungen der Gemeinschaftsweine und über die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien,

Information der Verbraucher über verantwortliches Trinkverhalten und die Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums.

3.
Zielgruppen

Vertrieb,

Verbraucher, unter Ausschluss von Kindern und Jugendlichen gemäß der Empfehlung 2001/458/EG des Rates(7),

Meinungsführer: Journalisten, Fachgastronomen,

Hotel- und Gaststättenschulen.

4.
Hauptaussagen

Die Gemeinschaftsvorschriften enthalten strenge Vorgaben in Bezug auf Erzeugung, Qualitätsangaben, Etikettierung und Vermarktung, die den Verbrauchern die Qualität und die Herkunftssicherung des angebotenen Weins garantieren,

Auswahlmöglichkeit zwischen zahlreichen Gemeinschaftsweinen verschiedenen Ursprungs,

Informationen über den Weinbau in der Gemeinschaft und seine Verbindung mit regionalen und lokalen Gegebenheiten, Kulturen und Geschmäckern,

Informationen über verantwortliches Trinkverhalten und die Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums.

5.
Wichtigste Instrumente

Informations- und PR-Maßnahmen,

Schulungsmaßnahmen beim Handel und im Gaststättengewerbe,

Kontakte zur Fachpresse,

sonstige Instrumente (Internet, Faltblätter, Broschüren) zur Orientierung der Verbraucher bei der Auswahl,

Messen und Ausstellungen: gemeinsame Stände für Erzeugnisse verschiedener Mitgliedstaaten.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

ERZEUGNISSE, FÜR DIE DIE REGELUNGEN FÜR GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN (G.U.), GESCHÜTZTE GEOGRAFISCHE ANGABEN (G.G.A.), GARANTIERT TRADITIONELLE SPEZIALITÄTEN (G.T.S.) ODER FAKULTATIVE QUALITÄTSANGABEN GEMÄSS DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012 GELTEN

1.
Gesamtanalyse der Lage

Die EU-Regelung zum Schutz der Produktnamen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 hat vorrangige Bedeutung bei der Umsetzung der Qualitätsaspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik. Daher müssen weitere Kampagnen durchgeführt werden, um alle potenziellen Beteiligten der Erzeugung, Zubereitung, Vermarktung und des Verbrauchs mit den Bezeichnungen und den die geschützten Bezeichnungen und die fakultativen Qualitätsangaben tragenden Erzeugnissen vertraut zu machen.

2.
Zielvorgaben

Die Informations- und Absatzförderungskampagnen sollten sich nicht auf einzelne Produktnamen beziehen, sondern auf Gruppen von Namen für bestimmte Erzeugniskategorien oder für Erzeugnisse, die in einer oder mehreren Regionen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten hergestellt werden. Diese Kampagnen sollten folgende Ziele haben:

umfassende Information über Inhalt, Funktionsweise und EU-Charakter der Regelungen und insbesondere ihre Auswirkungen auf den Handelswert der Erzeugnisse mit geschützten Namen oder fakultativen Qualitätsangaben, die nach der Eintragung den Schutz dieser Regelungen genießen,

bessere Information der Verbraucher, der Händler und der Fachleute der Lebensmittelbranche über die EU-Zeichen für Erzeugnisse, für die die Regelungen für g.U./g.g.A./g.t.S. oder fakultative Qualitätsangaben gelten,

Anreiz für Vereinigungen von Erzeugern und Verarbeitern, die sich noch nicht an diesen Regelungen beteiligen, die Namen von Erzeugnissen eintragen zu lassen, die den Grundvoraussetzungen für die Eintragung genügen, und fakultative Qualitätsangaben anzuwenden,

Anreiz für Erzeuger und Verarbeiter in den betreffenden Gebieten, die sich noch nicht an den Regelungen beteiligen, Erzeugnisse mit eingetragenen Namen herzustellen, indem sie die genehmigten Spezifikationen und Kontrollanforderungen für die verschiedenen geschützten Namen erfüllen,

Förderung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen durch die Information der Verbraucher und Händler über das Bestehen, die Bedeutung und die Vorteile der Regelungen sowie über die Bildzeichen, die Bedingungen für die Eintragung der Bezeichnungen, die diesbezüglichen Prüfungen und Kontrollen und die Herkunftssicherung.

3.
Zielgruppen

Erzeuger und Verarbeiter,

Vertrieb (Supermärkte, Großhändler, Einzelhändler, Bewirtungsbetriebe, Kantinen, Gaststätten),

Verbraucher und deren Verbände,

Meinungsbildner.

4.
Hauptaussagen

Die Erzeugnisse mit geschützten Namen besitzen Besonderheiten, die sich auf ihren geografischen Ursprung beziehen. Erzeugnisse mit g.U. verdanken ihre Güte bzw. Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen (einschließlich natürlicher und menschlicher Einflüsse). Bei Erzeugnissen mit g.g.A. ergibt sich die Qualität oder das Ansehen aus dem geografischen Ursprung und muss eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, also der Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, und dem Herkunftsgebiet bestehen.

Die g.t.S.-Erzeugnisse weisen Merkmale auf, die mit dem besonderen traditionellen Herstellungsverfahren oder der Verwendung traditioneller Rohstoffe zusammenhängen.

Die EU-Zeichen für g.U., g.g.A. und g.t.S. weisen in der ganzen Europäischen Union darauf hin, dass es sich um Erzeugnisse handelt, die besondere Herstellungsbedingungen erfüllen, die mit ihrem geografischen Ursprung bzw. ihrer Tradition verbunden sind und einer Kontrolle unterliegen.

Fakultative Qualitätsangaben beziehen sich auf eine Eigenschaft einer oder mehrerer Produktkategorien oder auf ein Anbau- oder Verarbeitungsmerkmal, das in bestimmten Gebieten gilt.

Die Verwendung der fakultativen Qualitätsangabe verleiht dem Erzeugnis gegenüber einem vergleichbaren Erzeugnis einen Mehrwert.

Fakultative Qualitätsangaben haben eine EU-Dimension.

Darstellung von Erzeugnissen, für die die Regelungen für g.U., g.g.A. oder g.t.S. oder fakultative Qualitätsangaben gelten, als Beispiel für eine gelungene Aufwertung von Erzeugnissen, deren Namen im Rahmen der Schutzregelungen eingetragen sind.

Diese Schutzregelungen fördern das kulturelle Erbe der Europäischen Union sowie die Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugung und die Erhaltung der Landschaft.

5.
Wichtigste Instrumente

Internet und andere e-Tools,

Medienkontakte (Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften),

Kontakte zu Verbraucherverbänden,

Information und Vorführungen an den Verkaufsstellen,

audiovisuelle Medien (u. a. gezielte Fernsehspots),

gedrucktes Informationsmaterial (Faltblätter, Broschüren usw.),

Teilnahme an Messen und Ausstellungen,

Informations- und Schulungsseminare und Veranstaltungen über die Funktionsweise der EU-Regelungen für g.U., g.g.A., g.t.S. oder fakultative Qualitätsangaben.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit klaren Zielvorgaben und einer Strategie für die einzelnen Programmphasen.

INFORMATION ÜBER DAS BILDZEICHEN DER REGIONEN IN ÄUSSERSTER RANDLAGE

1.
Gesamtanalyse der Lage

Diese Leitlinie bezieht sich auf die Gemeinschaftsregionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag. Die externe Bewertung hat gezeigt, dass die 1998/99 durchgeführte gemeinschaftliche Informationskampagne über das Bildzeichen der Regionen in äußerster Randlage bei den verschiedenen Unternehmen des Sektors echtes Interesse hervorgerufen hat. So haben verschiedene Erzeuger und Verarbeiter im Hinblick auf die Verwendung dieses Bildzeichens die Anerkennung ihrer Qualitätserzeugnisse beantragt. Da diese erste Kampagne zeitlich begrenzt war, ist es angebracht, die Bekanntheit des Bildzeichens bei den verschiedenen Zielgruppen durch weitere Informationen über seine Bedeutung und Vorteile zu verbessern.

2.
Zielvorgaben

Aufklärung über Existenz, Bedeutung und Vorteile des Bildzeichens,

Anreiz für Erzeuger und Verarbeiter in den betreffenden Regionen, das Zeichen zu benutzen,

bessere Bekanntheit des Bildzeichens beim Vertrieb und bei den Verbrauchern.

3.
Zielgruppen

Örtliche Erzeuger und Verarbeiter,

Vertrieb und Verbraucher,

Meinungsbildner.

4.
Hauptaussagen

Typische Merkmale, natürliches Erzeugnis,

Ursprung in einer Gemeinschaftsregion,

Qualität (Unbedenklichkeit, Ernährungswert und organoleptische Merkmale, Produktionsmethode, Bezug zum Ursprungsgebiet),

exotisches Erzeugnis,

Vielfalt des Angebots, auch außerhalb der Saison,

Herkunftssicherung.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet usw.),

Info-Telefon,

Medienkontakte (Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften),

Vorführungen an Verkaufstellen, auf Ausstellungen und Messen usw.,

Kontakte zu Ärzten und Ernährungsberatern,

sonstige Instrumente (Faltblätter, Broschüren, Rezepte usw.),

audiovisuelle Medien,

Werbung in der Fachpresse und der örtlichen Presse.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate.

ERZEUGNISSE DER ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN LANDWIRTSCHAFT

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Verbrauch von Erzeugnissen der ökologischen/biologischen Landwirtschaft ist unter der Stadtbevölkerung besonders beliebt, doch entfällt auf diese Erzeugnisse noch immer ein recht kleiner Marktanteil. Die Verbraucher und anderen Beteiligten wissen zwar immer mehr, aber noch in zu geringem Umfang über die Merkmale der ökologischen Erzeugung Bescheid. Im Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel(8) werden die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen als eines der Hauptinstrumente zur Förderung der Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln betrachtet.

2.
Zielvorgaben

Die Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sollten sich nicht auf einzelne Erzeugnisse beziehen, sondern auf Gruppen von Erzeugnissen oder auf ökologische Produktionsweisen, die in einer oder mehreren Regionen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten praktiziert werden. Diese Kampagnen sollten folgende Ziele haben:

Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus ökologischer Landwirtschaft,

Verbesserung der Kenntnisse der Verbraucher über die Etikettierung, einschließlich des Gemeinschaftszeichens für ökologische Erzeugnisse,

eingehende Information und Aufklärung über die Vorteile der ökologischen Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz, den Tierschutz, die Erhaltung des natürlichen Lebensraums und die Entwicklung des ländlichen Raums,

eingehende Informationen über Inhalt und Funktionsweise der Gemeinschaftsregelung für die ökologische Erzeugung,

Anreiz für einzelne Erzeuger, Verarbeiter und deren Vereinigungen, die die ökologische Landwirtschaft noch nicht betreiben, sich auf diese Produktionsmethode umzustellen; Anreiz für Einzelhändler, deren Vereinigungen sowie Gaststätten, Erzeugnisse des ökologischen Landbaus anzubieten.

3.
Zielgruppen

Verbraucher generell, Verbraucherverbände und spezielle Verbrauchergruppen,

Meinungsbildner,

Vertrieb (Supermärkte, Großhändler, spezialisierte Einzelhändler, Bewirtungsbetriebe, Kantinen, Gaststätten),

Lehrkräfte und Schulen.

4.
Hauptaussagen

Die Erzeugnisse der ökologischen Landwirtschaft sind natürlich, dem modernen Alltag angepasst und werden mit Genuss verzehrt. Ihre Produktionsverfahren tragen den Belangen des Umwelt- und Tierschutzes Rechnung. Die ökologische Landwirtschaft trägt zur Vielfalt der landwirtschaftlichen Erzeugung und zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums bei.

Für diese Erzeugnisse gelten strenge Produktions- und Kontrollvorschriften, einschließlich der vollständigen Rückverfolgbarkeit, um zu gewährleisten, dass die Erzeugnisse von landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die der entsprechenden Kontrollregelung unterliegen.

Die Verwendung des Begriffs „ökologisch” bzw. „biologisch” (und seiner Entsprechungen in anderen Sprachen) ist in Verbindung mit Nahrungsmitteln gesetzlich geschützt. Das Gemeinschaftszeichen ist ein Symbol für Erzeugnisse der ökologischen Landwirtschaft, das in der ganzen Gemeinschaft verstanden wird und gewährleistet, dass die Erzeugnisse den strikten gemeinschaftlichen Produktionsbedingungen genügen und streng kontrolliert wurden. Die Angaben zum Gemeinschaftszeichen können durch Informationen über die in den Mitgliedstaaten eingeführten Bildzeichen ergänzt werden.

Es können andere qualitative Aspekte (Unbedenklichkeit, Ernährungswert, Geschmack) der betreffenden Erzeugnisse betont werden.

5.
Wichtigste Instrumente

e-Tools (Internet),

Info-Telefon,

Medienkontakte (Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften, Fachblätter der Nahrungsmittelindustrie),

Kontakte zu Verbraucherverbänden,

Information an den Verkaufsstellen,

Aktionen in Schulen,

audiovisuelle Medien (u. a. gezielte Fernsehspots),

gedrucktes Informationsmaterial (Faltblätter, Broschüren usw.),

Teilnahme an Messen und Ausstellungen,

Informations- und Schulungsveranstaltungen über die Funktionsweise der Gemeinschaftsregelung für ökologische Lebensmittel und die ökologische Landwirtschaft.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit einer Strategie und angemessen begründeten Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

GEFLÜGELFLEISCH

1.
Gesamtanalyse der Lage

Die Abnahme des Verbrauchervertrauens in Geflügelfleisch im Zusammenhang mit der Medienberichterstattung über die Vogelgrippe hat zu einem starken Rückgang des Verbrauchs geführt. Es empfiehlt sich daher, das Vertrauen der Verbraucher in Geflügelfleisch aus der Gemeinschaft zu stärken. Zu diesem Zweck muss objektiv über die Produktionsregelung der Gemeinschaft (Vermarktungsnormen) und die Kontrollen informiert werden, die neben den generellen Rechtsvorschriften über Lebensmittelkontrollen und -sicherheit verbindlich sind.

2.
Zielvorgaben

Die Informations- und Absatzförderungskampagnen sind auf in der EU hergestellte Erzeugnisse beschränkt.

Sie haben zum Ziel,

objektive und umfassende Informationen über die gemeinschaftlichen und nationalen Produktionsregelungen im Hinblick auf die Sicherheit von Geflügelfleischerzeugnissen zu vermitteln; insbesondere müssen die Verbraucher umfassend und genau über die Vermarktungsnormen informiert werden;

die Verbraucher über die Vielfalt, die organoleptischen Eigenschaften und den Ernährungswert von Geflügelfleisch zu informieren;

die Verbraucher auf die Herkunftssicherung aufmerksam zu machen.

3.
Zielgruppen

Verbraucher und deren Verbände,

maßgebende Käufer in den Haushalten,

Einrichtungen (Gaststätten, Krankenhäuser, Schulen usw.),

Händler und Händlerverbände,

Presse und Meinungsführer.

4.
Hauptaussagen

Das in der EU vermarktete Geflügelfleisch unterliegt einer Gemeinschaftsregelung, die alle Produktionsstufen von der Schlachtung bis zum Verbrauch abdeckt.

Sicherheitsmaßnahmen einschließlich Kontrollen werden durchgeführt.

Allgemeine Ratschläge zur Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

5.
Wichtigste Instrumente

Internet,

Medienkontakte und Werbung (wissenschaftliche und Fachpresse, Frauen- und Kochzeitschriften, Tageszeitungen),

Kontakte zu Verbraucherverbänden,

audiovisuelle Medien,

gedrucktes Informationsmaterial (Faltblätter, Broschüren usw.),

Information an den Verkaufsstellen.

6.
Laufzeit und Anwendungsbereich der Programme

Die Programme sollten sich auf mindestens einen oder mehrere Mitgliedstaaten erstrecken. 12 bis 24 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit Zielvorgaben für die einzelnen Programmphasen.

SCHAFFLEISCH

1.
Gesamtanalyse der Lage

Der Schaffleischsektor ist ein sehr störanfälliger Sektor und befindet sich in einer Krise: Verbrauch, Erzeugung und Preise von Schaffleisch sind rückläufig, während die Kosten (Einführung der elektronischen Kennzeichnung, Futtermittelpreis, traditionelle Erzeugung in Form von Wandertierhaltung) steigen. Darüber hinaus wird immer mehr Schaffleisch aus Drittländern angeboten. Wegen der sinkenden Rentabilität sind viele Erzeuger gezwungen, die Erzeugung aufzugeben, was sich nachteilig auf die Vielfalt des Fleischangebots in der Europäischen Union auswirken und zu Landflucht führen kann. Schaffleisch ist ein wichtiger Teil des kulinarischen Erbes in der Europäischen Union, und seiner Erzeugung kommt insbesondere in Gebieten mit schwierigen Erzeugungsbedingungen eine besondere Bedeutung in Bezug auf die Landschaftspflege und sozioökonomische Auswirkungen zu.

2.
Zielvorgaben

Sensibilisierung der Zielgruppen für die Qualität, die nachhaltigen Erzeugungsbedingungen von Schaffleisch und dessen besondere Bedeutung für das kulinarische Erbe in der Europäischen Union,

Steigerung des Verzehrs von Schaffleisch.

3.
Zielgruppen

Erzeuger und Verarbeiter,

Vertrieb (Supermärkte, Großhändler, Einzelhändler, Bewirtungsbetriebe, Kantinen, Gaststätten),

Verbraucher (insbesondere die jungen Verbraucher zwischen 18 und 40 Jahren) und deren Verbände,

Meinungsbildner, Journalisten, Fachgastronomen.

4.
Hauptaussagen

umweltverträgliche und traditionelle Produktionsverfahren,

Herkunftssicherung (elektronische Kennzeichnung),

die Etikettierung des Fleisches ermöglicht es dem Verbraucher, die Herkunft und die Merkmale der Erzeugnisse zu identifizieren,

Information der Verbraucher über die Vielfalt, die organoleptischen Eigenschaften und den Ernährungswert von Schaffleisch,

Ratschläge für die Verwendung beim Kochen, Rezepte,

die Informations- und Absatzförderungskampagnen sind auf in der EU hergestellte Erzeugnisse beschränkt.

5.
Wichtigste Instrumente

Internet und andere e-Tools,

Absatzförderung an den Verkaufsstellen (Verkostung, Rezepte, Verbreitung von Informationen),

Medienkontakte und Public Relations (Veranstaltungen, Teilnahme an Verbrauchermessen usw.),

Werbung (bzw. Artikel mit Werbeinhalt) in der Presse,

audiovisuelle Medien (Fernsehen und Rundfunk),

Teilnahme an Handelsmessen,

andere Instrumente.

6.
Laufzeit der Programme

12 bis 36 Monate, vorzugsweise Mehrjahresprogramme mit klaren Zielvorgaben und einer Strategie für die einzelnen Programmphasen, die von mindestens zwei Mitgliedstaaten organisiert werden und die in mindestens zwei neuen Märkten durchgeführt werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)

ABl. L 198 vom 22.7.1991, S. 1.

(3)

ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29.

(4)

ABl. L 186 vom 7.7.2006, S. 1.

(5)

ABl. L 30 vom 31.1.2002, S. 44.

(6)

ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 47.

(7)

ABl. L 161 vom 16.6.2001, S. 38.

(8)

KOM(2004) 415 endg.

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