Artikel 18 VO (EG) 2008/517
Auswahl des Garnstärkemessgeräts
Der Kontrollbeamte verwendet ein Messgerät mit einem kreisförmigen Messloch, dessen Durchmesser der für den betreffenden Teil des Netzes maximal zulässigen Garnstärke entspricht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.