Artikel 9 VO (EG) 2008/517
Handhabung des Maschenmessgeräts beim Messen von Rauten- und T90-Maschen
Bei der Messung von Rauten- und T90-Maschen von
- a)
- geknoteten und knotenlosen Netztüchern wird, wenn die N-Richtung bestimmt werden kann, das Netztuch in der N-Richtung der Maschen gestreckt, wie in Anhang VII dargestellt,
- b)
- knotenlosen Netztüchern wird, wenn die N-Richtung nicht bestimmt werden kann, die längste Achse der Masche gemessen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.