Artikel 9 VO (EG) 2008/517

Handhabung des Maschenmessgeräts beim Messen von Rauten- und T90-Maschen

Bei der Messung von Rauten- und T90-Maschen von

a)
geknoteten und knotenlosen Netztüchern wird, wenn die N-Richtung bestimmt werden kann, das Netztuch in der N-Richtung der Maschen gestreckt, wie in Anhang VII dargestellt,
b)
knotenlosen Netztüchern wird, wenn die N-Richtung nicht bestimmt werden kann, die längste Achse der Masche gemessen.

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