Anlage zu Anhang III VO (EG) 2008/517

Messalgorithmus

Um zu berücksichtigen, dass eine gestreckte Masche sich verziehen kann, gilt Folgendes:
1.
Die bewegliche Zunge ist in der Masche bei konstanter Geschwindigkeit von 300 ± 30 mm/Min.(1) zu strecken, bis die Messkraft erreicht ist;
2.
der Motor ist anzuhalten, und es muss 1 Sekunde gewartet werden;
3.
wenn die Kraft unter 80 % der eingestellten Messkraft fällt, ist die bewegliche Zunge in der Masche zu strecken, bis die Messkraft wieder erreicht ist.

Fußnote(n):

(1)

Geschwindigkeit der beweglichen Backe während der Dehnung der Masche. Die unbelastete Geschwindigkeit der beweglichen Backe kann größer sein.

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