Anlage zu Anhang III VO (EG) 2008/517
Messalgorithmus
Um zu berücksichtigen, dass eine gestreckte Masche sich verziehen kann, gilt Folgendes:- 1.
- Die bewegliche Zunge ist in der Masche bei konstanter Geschwindigkeit von 300 ± 30 mm/Min.(1) zu strecken, bis die Messkraft erreicht ist;
- 2.
- der Motor ist anzuhalten, und es muss 1 Sekunde gewartet werden;
- 3.
- wenn die Kraft unter 80 % der eingestellten Messkraft fällt, ist die bewegliche Zunge in der Masche zu strecken, bis die Messkraft wieder erreicht ist.
Fußnote(n):
- (1)
Geschwindigkeit der beweglichen Backe während der Dehnung der Masche. Die unbelastete Geschwindigkeit der beweglichen Backe kann größer sein.
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