ANHANG VI VO (EG) 2008/517
Vorbereitung des Maschenmessgeräts
- 1.
-
Der Kontrollbeamte
- a)
- wählt die geeignete Größe der Zunge für die zu messenden Maschen aus;
- b)
- vergewissert sich, dass die Zungen sauber sind;
- c)
- prüft, ob das Messgerät im Selbsttest zufrieden stellende Werte erbringt;
- d)
-
wählt die Messkraft wie folgt aus:
- i)
-
aktives Fanggerät:
- —
-
20 N für Maschengrößen < 35 mm,
- —
-
50 N für Maschengrößen ≥ 35 mm und < 55 mm,
- —
-
125 für Maschengrößen ≥ 55 mm;
- ii)
-
passives Fanggerät:
- —
-
10 N für alle Maschengrößen;
- e)
- prüft die Einstellung der Zungenart. Die Standardeinstellung ist „Normal” . Werden kleinere oder größere Zungen verwendet, so stellt der Kontrollbeamte die entsprechende Zungenart im Menü ein.
- 2.
- Wenn die unter Nummer 1 beschriebenen Schritte erfolgt sind, ist das Messgerät einsatzbereit.
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