Artikel 17 VO (EG) 2008/521

Unterstützung durch das Sitzland

Das Gemeinsame Unternehmen FCH und Belgien schließen ein Sitzabkommen, in dem sie die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens FCH durch Belgien regeln.

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