Artikel 17 VO (EG) 2008/521
Unterstützung durch das Sitzland
Das Gemeinsame Unternehmen FCH und Belgien schließen ein Sitzabkommen, in dem sie die Bereitstellung von Büroräumen, die Vorrechte und Befreiungen und die sonstige Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens FCH durch Belgien regeln.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.