Artikel 7 VO (EG) 2008/55

Übertragung von Befugnissen

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8a delegierte Rechtsakte zu erlassen, um an dieser Verordnung die Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund folgender Gegebenheiten erforderlich werden:

a)
Änderungen der Codes der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Unterpositionen;
b)
Abschluss anderer Vereinbarungen zwischen der Union und der Republik Moldau, sofern die Änderungen und Anpassungen die Anhänge dieser Verordnung betreffen.

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