Artikel 102 VO (EG) 2008/555

Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Ist im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 oder der vorliegenden Verordnung eine Sanktion zu verhängen, so erfolgt diese nicht in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im Sinne von Artikel 40 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.

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