Artikel 102 VO (EG) 2008/555
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Ist im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 oder der vorliegenden Verordnung eine Sanktion zu verhängen, so erfolgt diese nicht in Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im Sinne von Artikel 40 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.