Artikel 27 VO (EG) 2008/555

Höhe der Unterstützung

Die Mitgliedstaaten setzen die Höhe der Unterstützung je Hektar fest und teilen diese in den betreffenden Abschnitten der Formulare in den Anhängen I, V und VII der Kommission mit. Die Höhe der Unterstützung kann nach objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien insbesondere an die verschiedenen Produktionsgebiete und -bedingungen angepasst werden.

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