Artikel 74 VO (EG) 2008/555

Aufstellung

Die bis zum 1. März 2016 übermittelten Angaben in der Aufstellung gemäß Artikel 145 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 beziehen sich auf den 31. Dezember 2015.

Die Aufstellung erfolgt anhand der Angaben in den Tabellen 15 und 16 in Anhang XIII der vorliegenden Verordnung. Die Mitgliedstaaten können Angaben zu den einzelnen Regionen in die Mitteilung aufnehmen.

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