Artikel 89 VO (EG) 2008/555
Kroatien sendet bis zum 30. Juni 2015 während des Aufbaus geeigneter Analyseeinrichtungen seine Weinproben an die JRC zur Analyse.
Kroatien kann eine zuständige Stelle benennen, die Zugang zu den Daten der in seinem Gebiet entnommenen Proben haben darf.
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