Präambel VO (EG) 2008/646

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP des Rates vom 10. April 2006 über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/661/GASP(1),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger(2) wurden im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP restriktive Maßnahmen verhängt.
(2)
Es ist angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Sanktionspraxis in Bezug auf die Angabe der zuständigen Behörden, die Haftung für bestimmte Verstöße und die öffentliche Bekanntmachung der Verfahren für die Pflege bestimmter Listen zu ändern. Im Interesse der Klarheit sollten diejenigen Artikel, in denen Änderungen vorgenommen werden müssen, in ihrem vollen Wortlaut veröffentlicht werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 101 vom 11.4.2006, S. 5. Zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/288/GASP (ABl. L 95 vom 8.4.2008, S. 66).

(2)

ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1).

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