Artikel 2 VO (EG) 2008/657
Beihilfebegünstigte
Beihilfebegünstigt sind Schüler, die regelmäßig eine schulische Einrichtung einer der folgenden Kategorien besuchen: von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats verwaltete oder anerkannte Kindergärten/sonstige Vorschuleinrichtungen, Primar- und Sekundarschulen.
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