Artikel 22 VO (EG) 2008/683

Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Kommission gewährleistet die Durchführung dieser Verordnung. Sie legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich bei der Vorlage des Haushaltsplanvorentwurfs einen Bericht über die Durchführung der Programme vor. Eine Halbzeitüberprüfung, die eine Überprüfung der Kosten und Risiken, die mit den von Galileo bereitgestellten Diensten verbunden sind, und der durch diese Dienste voraussichtlich entstehenden Einnahmen — auch unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen und der Marktentwicklung — einschließt, wird 2010 durchgeführt, um das Europäische Parlament und den Rat über den Programmfortschritt zu unterrichten.

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