ANHANG IV VO (EG) 2008/687

PRAKTISCHE BEZUGSMETHODE ZUR BESTIMMUNG DES FEUCHTIGKEITSGEHALTS

1.
Prinzip

Das Erzeugnis wird bei einer Temperatur von 130 bis 133 °C und normalem Luftdruck während eines gemäß der Größe der Partikel festgesetzten Zeitraums getrocknet.

2.
Anwendungsgebiet

Diese Trocknungsmethode gilt für geschrotetes Getreide, dessen Teilchengröße bei Sieben mit Maschen von 0,5 mm eine Durchlässigkeit von zumindest 50 % gestattet und das bei Sieben mit Rundmaschen von 1,0 mm höchstens 10 % Rückstand zurücklässt. Die Methode gilt auch für Mehle.

3.
Geräte

Präzisionswaage. Zerkleinerungsgerät aus einem Material, das keine Feuchtigkeit absorbiert, leicht zu reinigen ist, eine schnelle und gleichmäßige Zerkleinerung ermöglicht, ohne merkbare Erwärmung hervorzurufen, so weit wie möglich den Kontakt mit der Außenluft verhindert und den unter Nummer 2 gestellten Anforderungen entspricht (z. B. zerlegbare Kegelmühle). Gefäß aus korrisonsbeständigem Metall oder aus Glas mit Schliffdeckel; die Nutzfläche muss eine solche Verteilung der Probe ermöglichen, dass 0,3 g auf 1 cm2 kommen. Elektrisch beheizter, temperaturgeregelter Trockenschrank, der auf eine Temperatur zwischen 130 und 133 °C(1) eingestellt ist und eine ausreichende Lüftung besitzt(2). Exsikkator mit dicker, perforierter Platte aus Metall, die ersatzweise aus Porzellan sein kann. Der Exsikkator enthält ein wirksames Trocknungsmittel.

4.
Arbeitsverfahren

In das austarierte Gefäß bei kleinkörnigem Getreide rund 5 g mit einer Genauigkeit von ± 1 mg und bei Mais rund 8 g der geschroteten Substanz einwiegen. Das Gefäß in einen auf 130—133 °C erhitzten Trockenschrank stellen. Damit die Temperatur des Trockenschranks nicht zu stark abfällt, ist das Gefäß möglichst rasch hineinzustellen. Nachdem der Trockenschrank erneut die Temperatur von 130—133 °C erreicht hat, bei kleinkörnigem Getreide zwei Stunden und bei Mais vier Stunden trocknen lassen. Das Gefäß aus dem Trockenschrank herausnehmen, den Deckel rasch wieder auflegen, 30 bis 45 Minuten lang in einem Exsikkator abkühlen lassen und wiegen (das Wiegen soll mit einer Genauigkeit von ± 1 mg erfolgen).

5.
Berechnungsmethode und Formeln

E=
Anfangsmasse der Probe in Gramm
M=
Masse der Probe in Gramm nach der Koordinierung
M′=
Masse der Probe in Gramm nach dem Schroten
m=
Masse der trockenen Probe in Gramm
Der Feuchtigkeitsgehalt des Erzeugnisses, in Prozent des unveränderten Erzeugnisses ausgedrückt, beträgt:

ohne Vorkonditionierung (E – m) × 100/E,

mit Vorkonditionierung, [(M′ – m)M/M′ + E – M] × 100/E = 100 (1 – Mm/EM′)

Es muss mindestens eine Doppelbestimmung erfolgen.

6.
Erneute Bestimmung

Der Unterschied zwischen Ergebnissen von zwei Feuchtigkeitsgehaltsbestimmungen, die gleichzeitig oder kurz nacheinander von derselben Person vorgenommen werden, darf 0,15 g je 100 g der Probe nicht überschreiten. Andernfalls ist die Bestimmung erneut vorzunehmen.

Fußnote(n):

(1)

Lufttemperatur im Innern des Trockenschranks.

(2)

Der Trockenschrank soll eine solche Wärmekapazität haben, dass er, wenn er auf eine Temperatur von 130—133 °C eingestellt worden ist, diese Temperatur in weniger als 45 Minuten wieder erreichen kann, nachdem die Höchstzahl gleichzeitig zu trocknender Proben hineingestellt wurde. Die Ventilation sollte gewährleisten, dass die Ergebnisse der Trocknung aller Grieß- oder gegebenenfalls Maisproben, die der Schrank enthalten kann, während 2 Stunden bei kleinkörnigem Getreide (Weichweizen, Hartweizen, Gerste und Sorghum) und während 4 Stunden bei Mais um weniger als 0,15 % von den Ergebnissen abweichen, die nach 3-stündiger Trocknung bei kleinkörnigem Getreide und 5-stündiger Trocknung bei Mais erzielt werden.

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