Beiblatt zum EG-Typgenehmigungsbogen Nr.… VO (EG) 2008/692

in Bezug auf die Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007

1.
Zusätzliche Angaben

1.1. Fahrzeugmasse in fahrbereitem Zustand:

1.2. Höchstmasse:

1.3. Bezugsmasse:

1.4. Anzahl der Sitze:

1.6. Art des Aufbaus:

1.6.1. für M1, M2: Stufenhecklimousine, Schräghecklimousine, Kombilimousine, Coupé, Kabrio-Limousine, Mehrzweckfahrzeug(1)

1.6.2. für N1, N2: Lastkraftwagen, Van(1)

1.7. Radantrieb: Vorder-, Hinter- oder Allradantrieb(1)

1.8. Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb: ja/nein(1)

1.9. Hybrid-Elektrofahrzeug: ja/nein(1)

1.9.1. Art des Hybrid-Elektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar(1)

1.9.2. Betriebsartschalter: ja/nein(1)

1.10. Motoridentifizierung:

1.10.1. Hubraum:

1.10.2. Kraftstoffanlage: Direkteinspritzung/indirekte Einspritzung(1)

1.10.3. Vom Hersteller empfohlener Kraftstoff:

1.10.4. Höchstleistung: kW bei min'

1.10.5. Lader: ja/nein(1)

1.10.6. Art der Zündanlage: Selbstzündung/Fremdzündung(1)

1.11. Antriebssystem (für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Hybrid-Elektrofahrzeuge)(1)

1.11.1. Höchste Nutzleistung: kW bei: bis min-1

1.11.2. Innerhalb von 30 Minuten erreichte Höchstleistung: kW

1.11.3 Höchstes Nutzdrehmoment: Nm, bei min–1

1.12. Fahrzeugantriebsbatterie (für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Hybrid-Elektrofahrzeuge)

1.12.1. Nennspannung: V

1.12.2. Kapazität (während 2 Stunden): Ah

1.13. Kraftübertragung: ,

1.13.1. Getriebetyp: manuell/automatisch/stufenlos(1)

1.13.2. Gangzahl:

1.13.3. Gesamtübersetzung (einschließlich Abrollumfang der Reifen unter Last): Geschwindigkeiten auf der Straße (1000 min-1 km/h)
1. Gang:6. Gang:
2. Gang:7. Gang:
3. Gang:8. Gang:
4. Gang:Schnellgang:
5. Gang

1.13.4. Achsantriebs-Übersetzung:

1.14. Reifen: , , Typ: Abmessungen: Abrollumfang unter Last: Abrollumfang der Reifen, die bei der Prüfung Typ 1 verwendet wurden:

2.
Prüfergebnisse:

2.1. Prüfergebnisse Auspuffemissionen Emissionsklasse: Euro 5/Euro 6(1) Prüfergebnisse Typ 1, falls zutreffend Typgenehmigungsnummer, falls nicht Stammfahrzeug(1):
Ergebnisse Typ 1Prüfung

CO

(mg/km)

THC

(mg/km)

NMHC

(mg/km)

NOx

(mg/km)

THC + NOx

(mg/km)

Partikelmasse

(mg/km)

Partikelzahl

(#/km)

Messwert(*)(****)1
2
3
Mittlerer Messwert (M)(*)(****)
Ki(*)(*****)(**)
Mittlerer Wert (Ber. mit Ki) (M.Ki)(****)(***)
DF(*)(*****)
Endgültiger mittlerer Wert (Ber. mit Ki und DF) (M.Ki.DF)(******)
Grenzwert
Angaben zur Regenerationsstrategie D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind: Typ 2: % Typ 3: % Typ 4: Prüfung(2)
Typ 5:

Dauerhaltbarkeitsprüfung: Prüfung am vollständigen Fahrzeug/auf dem Alterungsprüfstand/keine(2)

Verschlechterungsfaktor DF: berechnet/vorgegeben(2)

Werte angeben:

Typ 6CO (g/km)THC (g/km)
Messwert

2.1.1. Für Fahrzeuge mit Zweistoffbetrieb ist die Tabelle für Typ 1 für beide Kraftstoffe anzugeben. Wird die Prüfung für Typ 1 bei Fahrzeugen mit Flexfuel-Betrieb gemäß Abbildung I.2.4 in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 für beide Kraftstoffe und bei Fahrzeugen mit Flüssiggas- oder Erdgas-/Biomethan-Betrieb im Einstoff- oder Zweistoff-Betrieb durchgeführt, so ist die Tabelle für jedes einzelne bei der Prüfung verwendete Bezugsgas anzugeben, und die schlechtesten Ergebnisse sind in einer gesonderten Tabelle anzugeben. Gegebenenfalls wird gemäß Anhang I Abschnitte 1.1.2.4 und 1.1.2.5 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 angegeben, ob die Ergebnisse gemessen oder berechnet wurden.

2.1.2. Schriftliche und/oder bildliche Darstellung der Fehlfunktionsanzeige:

2.1.3. Liste und Funktion aller Bauteile, die von dem OBD-System überwacht werden:

2.1.4. Schriftliche Darstellung (allgemeine Arbeitsweise) für:

2.1.4.1. Zündaussetzererkennung(3):

2.1.4.2. Überwachung des Katalysators(3):

2.1.4.3. Überwachung der Sauerstoffsonden(3):

2.1.4.4. Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile(3):

2.1.4.5. Überwachung des Katalysators(4):

2.1.4.6. Überwachung des Partikelfilters(4):

2.1.4.7. Überwachung des elektronischen Kraftstoffzufuhrsystems(4):

2.1.4.8. Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile:

2.1.5. Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (eine bestimmte Zahl von Fahrzyklen oder statistisches Verfahren):

2.1.6. Liste aller bei dem OBD-System verwendeten Ausgabecodes und Formate (jeweils mit Erläuterung):

2.2. Emissionswerte für die Verkehrssicherheitsprüfung
Prüfung

CO-Wert

(% vol)

Lambda(5)

Motordrehzahl

(min-1)

Motoröltemperatur

(°C)

Prüfung bei niedriger LeerlaufdrehzahlK. A.
Prüfung bei hoher Leerlaufdrehzahl

2.3. Katalysatoren ja/nein(1)

2.3.1. Nach allen einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung geprüfter Katalysator für die Erstausrüstung: ja/nein(1)

2.4. Prüfergebnisse Abgastrübung(1)

2.4.1. Bei konstanten Drehzahlen: siehe Prüfbericht des Technischen Dienstes Nr.

2.4.2. Prüfungen bei freier Beschleunigung

2.4.2.1. Gemessener Absorptionskoeffizient: m-1

2.4.2.2. Korrigierter Absorptionskoeffizient: m-1

2.4.2.3. Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten:

2.5. Prüfergebnisse CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch

2.5.1. Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, nicht extern aufladbares Hybrid- Elektrofahrzeug

2.5.1.1. CO2-Emissionsmenge (Werte für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben)

2.5.1.1.1. CO2-Emissionsmenge (innerorts): g/km
2.5.1.1.2. CO2-Emissionsmenge (außerorts): g/km
2.5.1.1.3. CO2-Emissionsmenge (kombiniert): g/km

2.5.1.2. Kraftstoffverbrauch (Werte für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben)

2.5.1.2.1. Kraftstoffverbrauch (innerorts): l/100 km(6)
2.5.1.2.2. Kraftstoffverbrauch (außerorts): l/100 km
2.5.1.2.3. Kraftstoffverbrauch (kombiniert): l/100 km(6)

2.5.1.3. Bei Fahrzeugen, die nur von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden und die mit einem periodisch arbeitenden Regenerationssystem nach Artikel 2 Absatz 6 dieser Verordnung ausgestattet sind, sind die Ergebnisse gemäß Anhang 10 der UN/ECE-Regelung 101 mit dem Ki-Faktor zu multiplizieren.

2.5.1.3.1. Angaben zur Regenerationsstrategie für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch D — die Zahl der Fahrzyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: d — die Zahl der Fahrzyklen, die für die Regeneration erforderlich sind:
innerortsaußerortskombiniert

Ki

Werte für CO2

und Kraftstoffverbrauch(7)

2.5.2. Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb(1)

2.5.2.1. Stromverbrauch (angegebener Wert).

2.5.2.1.1. Stromverbrauch: Wh/km
2.5.2.1.2. Gesamtzeit der Toleranzüberschreitung bei der Durchführung des Zyklus: sec

2.5.2.2. Reichweite (angegebener Wert): km

2.5.3. Extern aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug:

2.5.3.1. CO2-Emissionsmenge (Zustand A, kombiniert)(8): g/km

2.5.3.2. CO2-Emissionsmenge (Zustand B, kombiniert)(8): g/km

2.5.3.3. CO2-Emissionsmenge (gewichtet, kombiniert)(8): g/km

2.5.3.4. Kraftstoffverbrauch (Zustand A, kombiniert)(8): l/100 km

2.5.3.5. Kraftstoffverbrauch (Zustand B, kombiniert)(8): l/100 km

2.5.3.6. Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert)(8): l/100 km

2.5.3.7. Stromverbrauch (Zustand A, kombiniert)(8): Wh/km

2.5.3.8. Stromverbrauch (Zustand B, kombiniert)(8): Wh/km

2.5.3.9. Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert)(8): Wh/km

2.5.3.10. Reichweite im reinen Elektrobetrieb: km

2.6.
Ergebnisse der Prüfung von Ökoinnovationen(9)(10)

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation(11) Code der Ökoinnovation(12)
1.
CO2-Emissionsmenge des Vergleichsfahrzeugs (g/km)
2.
CO2-Emissionsmenge des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km)
3.
CO2-Emissionsmenge des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1(13)
4.
CO2-Emissionsmenge des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (= 3.5.1.3)
5.
Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird

Einsparung von CO2-Emissionen

12 34 5
xxxx/201x
Insgesamt eingesparte CO2-Emissionsmenge (g/km)(14)

2.6.1.
Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en)(15): …

3. Angaben zur Reparatur des Fahrzeugs

3.1. Adresse der Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen:

3.1.1. Datum, ab dem die Informationen zur Verfügung stehen (spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung):

3.2. Bedingungen für den Zugang (d. h. Zugangsdauer, Zugangsgebühren für eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder ein Jahr und für Einzeltransaktionen) zu in Abschnitt 3.1 genannten Websites:

3.3. Format der über die in Absatz 3.1 genannte Website zugänglichen Reparatur- und Wartungsinformationen:

3.4. Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über OBD- Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen vorgelegt:

4.
Messung der Leistung

Höchste Nutzleistung von Verbrennungsmotoren, Nutzleistung und höchste 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme

4.1.
Nutzleistung des Verbrennungsmotors

4.1.1 Motordrehzahl (rpm)

4.1.2. Gemessener Kraftstoffdurchfluss (g/h)

4.1.3. Gemessenes Drehmoment (Nm)

4.1.4. Gemessene Leistung (kW)

4.1.5. Luftdruck (kPa)

4.1.6. Wasserdampfdruck (kPa)

4.1.7. Ansauglufttemperatur (K)

4.1.8. Gegebenenfalls Leistungskorrekturfaktor

4.1.9. korrigierte Leistung (kW)

4.1.10. Leistung der Hilfseinrichtungen (kW)

4.1.11. Nutzleistung (kW)

4.1.12. Nutzdrehmoment (Nm)

4.1.13. Korrigierter spezifischer Kraftstoffverbrauch (g/kWh)

4.2.
Elektrisches Antriebssystem/elektrische Antriebssysteme:

4.2.1. Angegebene Werte

4.2.2. Höchste Nutzleistung: kW, bei min–1

4.2.3. Höchstes Nutzdrehmoment: Nm, bei min–1

4.2.4. Höchstes Nutzdrehmoment bei Nulldrehzahl: Nm

4.2.5. Höchste 30-Minuten-Leistung: kW

4.2.6. Hauptmerkmale des elektrischen Antriebssystems

4.2.7. Prüfgleichspannung: V

4.2.8. Arbeitsweise:

4.2.9. Kühlsystem:

4.2.10. Motor: Flüssigkeit/Luft(16)

4.2.11. Regler: Flüssigkeit/Luft(16)

5.
Anmerkungen:

Fußnote(n):

(1)

Nicht Zutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).

(*)

falls zutreffend

(**)

entfällt

(***)

mittlerer Wert, berechnet durch Addieren von Mittelwerten (M.Ki) für THC und NOx

(****)

auf die 2. Dezimalstelle runden

(*****)

auf die 4. Dezimalstelle runden

(******)

auf eine Dezimalstelle mehr als Grenzwert runden

(2)

Nicht Zutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).

(3)

Für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor.

(4)

Für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor.

(5)

Prüfung bei hoher Leerlaufdrehzahl

(6)

Für gasbetriebene Fahrzeug wird die Einheit durch m3/km ersetzt.

(7)

auf die 4. Dezimalstelle runden

(8)

Im kombinierten Zyklus gemessen, d. h. Teil 1 (innerorts) und Teil 2 (außerorts) zusammen.

(9)

Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben.

(10)

Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.

(11)

Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

(12)

Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

(13)

Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierung angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen.

(14)

Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten Emissionen.

(15)

Der allgemeine Code der Ökoinnovation(en) besteht aus folgenden, jeweils durch ein Leerzeichen voneinander getrennten Bestandteilen:

Code für den Typ der Genehmigungsbehörde gemäß Anhang VII der Richtlinie 2007/46/EG;

Einzelcode jeder im Fahrzeug eingebauten Ökoinnovation in der zeitlichen Reihenfolge der Genehmigungsbeschlüsse der Kommission.

(Beispielsweise lautet der allgemeine Code von drei Ökoinnovationen, die nacheinander als 10, 15 und 16 genehmigt und in ein von der deutschen Typgenehmigungsbehörde zertifiziertes Fahrzeug eingebaut worden sind: „e1 10 15 16” .)

(16)

Nichtzutreffendes streichen.

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