Artikel 1 VO (EG) 2008/71

Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens

(1) Zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative „Clean Sky” wird für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 ein Gemeinsames Unternehmen im Sinne von Artikel 171 des Vertrags (nachstehend „Gemeinsames Unternehmen Clean Sky” genannt) gegründet.

(2) Sitz des Gemeinsamen Unternehmens ist Brüssel, Belgien.

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