Artikel 26 VO (EG) 2008/717
Die Verordnung (EG) Nr. 520/94, in der durch die in Anhang I aufgeführten Verordnungen geänderten Fassung, wird aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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