Artikel 5 VO (EG) 2008/72
Beitrag der Gemeinschaft
1. Der Beitrag der Gemeinschaft zu dem Gemeinsamen Unternehmen ENIAC, der die laufenden Kosten und den Aufwand für FuE-Tätigkeiten deckt, beläuft sich auf höchstens 450 Mio. EUR aus den Mitteln des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union, die für den Themenbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien” des Spezifischen Programms „Zusammenarbeit” ausgewiesen sind.
2. Die Regelungen für den Finanzbeitrag der Gemeinschaft werden in einer allgemeinen Vereinbarung und in jährlichen Finanzvereinbarungen niedergelegt, die die Kommission im Namen der Gemeinschaft mit dem Gemeinsamen Unternehmen ENIAC abschließt.
3. Der Gemeinschaftsbeitrag für das Gemeinsame Unternehmen ENIAC zur Finanzierung von Projekten wird im Anschluss an offene, wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt.
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