Artikel 18 VO (EG) 2008/771

Kompetenz

Überweist die Widerspruchskammer den Fall nach Artikel 93 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 an das zuständige Gremium der Agentur, ist dieses an die Gründe der Entscheidung der Widerspruchskammer gebunden, es sei denn, es tritt eine Veränderung der Sachlage ein.

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