Artikel 22 VO (EG) 2008/771

Zustellung von Unterlagen

Der Leiter der Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Entscheidungen und Mitteilungen der Widerspruchskammer den Beteiligten und Streithelfern zugestellt werden.

Die Zustellung erfolgt:

1.
auf dem Postweg durch Einschreiben mit Rückschein;
2.
durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung;
3.
durch ein der Widerspruchskammer zur Verfügung stehendes technisches Kommunikationsmittel, dessen Verwendung für derartige Zwecke der Beteiligte oder sein Vertreter zugestimmt hat.

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