Artikel 22 VO (EG) 2008/771
Zustellung von Unterlagen
Der Leiter der Geschäftsstelle sorgt dafür, dass die Entscheidungen und Mitteilungen der Widerspruchskammer den Beteiligten und Streithelfern zugestellt werden.
Die Zustellung erfolgt:
- 1.
- auf dem Postweg durch Einschreiben mit Rückschein;
- 2.
- durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung;
- 3.
- durch ein der Widerspruchskammer zur Verfügung stehendes technisches Kommunikationsmittel, dessen Verwendung für derartige Zwecke der Beteiligte oder sein Vertreter zugestimmt hat.
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