Anlage 1 zu OPS 1 495 Buchstabe c Nummer 3 VO (EG) 2008/8
Genehmigung größerer Querneigungen
- a)
-
Für die Anwendung größerer Querneigungen, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- 1.
- das Flughandbuch muss anerkannte Angaben für notwendige Geschwindigkeitserhöhungen enthalten und Angaben, die unter Berücksichtigung größerer Querneigungen und Geschwindigkeiten die Ermittlung der Flugbahn ermöglichen;
- 2.
- eine optische Führung muss zur Einhaltung der Navigationsgenauigkeit vorhanden sein;
- 3.
- Wettermindestbedingungen und Windbeschränkungen sind für jede Piste festzulegen und bedürfen der Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde;
- 4.
- Schulung nach den Bestimmungen von OPS 1 975.
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