Artikel 2 VO (EG) 2008/818

Der Zoll wird erhoben auf die gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1434/2007 und Artikel 13 Absatz 3 sowie Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 zollamtlich erfassten Einfuhren von nicht in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2074/2004 genannten Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China, die aus zwei Stahlschienen oder aus Stahldrähten mit mindestens vier darauf angebrachten Halbringen aus Stahldraht bestehen, mittels einer Abdeckung aus Stahl zusammengehalten werden, und die entweder durch Auseinanderziehen der Halbringe oder mit einem kleinen, auf der Ringbuchmechanik angebrachten Druckmechanismus aus Stahl geöffnet werden können und unter dem KN-Code ex83051000 (bis zum 20. August 2008 geltende TARIC-Codes: ex8305100032 und ex8305100039) eingereiht werden.

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