Artikel 1 VO (EG) 2008/83
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 215/2002 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ferromolybdän mit Ursprung in der Volksrepublik China werden aufgehoben und das diese Einfuhren betreffende Verfahren wird eingestellt.
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