Anlage 1 zu OPS 1.495 Buchstabe c Nummer 3 VO (EG) 2008/859

Genehmigung größerer Querneigungen

a)
Für die Anwendung größerer Querneigungen, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, sind folgende Kriterien zu erfüllen:

1.
Das Flughandbuch muss anerkannte Angaben für notwendige Geschwindigkeitserhöhungen enthalten und Angaben, die unter Berücksichtigung größerer Querneigungen und Geschwindigkeiten die Ermittlung der Flugbahn ermöglichen;
2.
eine optische Führung muss zur Einhaltung der Navigationsgenauigkeit vorhanden sein;
3.
Wettermindestbedingungen und Windbeschränkungen sind für jede Piste festzulegen und bedürfen der Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde;
4.
Schulung nach den Bestimmungen von OPS 1.975.

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